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Ratsinformation
24.08.2001 - 2.1 Dringlichkeitsanträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1. Dringlichkeitsantrag der BfM-Fraktion
betr. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Der Dringlichkeitsantrag liegt allen Stadtverordneten
vor. Gegen die Dringlichkeit wird nicht gesprochen.
Der Stadtverordnetenvorsteher wird diesen
Dringlichkeitsantrag als TOP 25.0 in die Tagesordnung aufnehmen und aufrufen.
2. Dringlichkeitsantrag der
CDU-Fraktion betr. Luisa-Haeuser-Brücke
Die Stadtverordnete Oppermann - CDU-Fraktion - begründet die Dringlichkeit der Vorlage zusätzlich mündlich. Zur Sache spricht der Bürgermeister. Nach den Ausführungen des Bürgermeisters wird der Antrag als erledigt angesehen.
3. Dringlichkeitsantrag der
CDU-Fraktion betr. Marktfrühschoppen
Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister. Der
Stadtverordnete Dr. Kahle - Bündnis 90/Die Grünen - spricht gegen die
Dringlichkeit.
Nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters erklärt
der Stadtverordnete Rehlich für seine Fraktion den Dringlichkeitsantrag für
erledigt.
4. Dringlichkeitsantrag
der MBL-Fraktion betr. Kosten für die Abberufung eines hauptamtlichen
Magistratsmitgliedes
Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass dieser
Dringlichkeitsantrag keine Aufnahme in die Tagesordnung finden kann, da die
Angelegenheit bereits in der Tagesordnung als TOP 4 verzeichnet ist.
Gemäß § 58 Ziffer 2 der Hessischen Gemeindeordnung
kann ein Dringlichkeitsantrag nur vorgelegt werden, wenn die Angelegenheit
nicht auf der Tagesordnung verzeichnet ist.
Zum Antrag spricht der Stadtverordnete Ludwig für die
antragstellende Fraktion. Die Sache ist damit erledigt.
Der Stadtverordnete Faecks - BfM-Fraktion - stellt
den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt 5, Antrag der Fraktion SPD
und Bündnis 90/Die Grünen betr. Ausschreibung der Stelle eines/einer
Stadtrates/Stadträtin von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und begründet
dies. Gegen diesen Geschäftsordnungsantrag spricht der Stadtverordnete Schüren
- SPD-Fraktion -.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen
aus CDU, BfM, FPD und MBL bei Nein-Stimmen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen
und Enthaltung der PDS folgenden Beschluss:
Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
Anschließend
gibt der Stadtverordnetenvorsteher einen Überblick über die in den Ausschüssen
angemeldeten Aussprachen und bereits bekannte Veränderungen der Tagesordnung.
Im Übrigen wird die Tagesordnung durch die Stadtverordnetenversammlung
genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen