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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.07.2005 - 4 Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP); *Machbar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 4-6 werden gemeinsam aufgerufen und diskutiert.

 

Inhaltliche Nachfragen der Stadtverordneten beantwortet für den Magistrat Bürgermeister Dr. Kahle und seitens der Stadtplanung Herr Kulle.

 

Für die Agendagruppen führt der Sprecher der AG Nachhaltige Stadtteilentwicklung, Herr Gerhard Haberle, die Bedenken der AG Nachhaltige Stadtteilentwicklung und der AG Ökologie aus – die Agendagruppen empfehlen die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und nicht darüber abzustimmen.

 

Hiergegen sprechen sich verschiedene Stadtverordnete aus, die feststellen, die nun erstellte und vorgelegte Beschlussformulierung sei das Ergebnis der monatelangen Diskussion und Beteiligung der Ausschüsse.

 

Der Beschlusstext erhält die bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses geänderte Formulierung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:

a.      Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als „Platzhalter“ auf den Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.

b.      Es muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.

c.      Die vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1 Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw. Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen, wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90% verwirklicht sein muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.

d.      Ein signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere Teile sollen barrierearm errichtet werden. Dies soll dem Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.

e.      Die zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt 2)

f.        Die nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

g.      Angemessene und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des „Stadträumlichen Strukturkonzeptes“ aufzuzeigen.

 

2.      Der Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen „Handlungsanweisungen zur Sicherung der Gestaltqualität“ sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung angewendet werden.

3.      Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialen Stadt“ soll in die Verhandlungen mit den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums eingestiegen werden.

 

Vor der Abstimmung führt der Stadtverordnete Meyer aus, dass der Punkt 1 d) in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses noch so umformuliert werde, dass er den gesetzlichen Vorgaben entspreche.

 

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Die Vorsitzende des Ausschusses stellt die Vorlage in der ergänzten Fassung zur Abstimmung. Die „Machbarkeitsstudie für den südöstlichen Teilbereich des ZSP“ wird mit 8 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU) bei einer Nein-Stimmen (PDS) und einer Enthaltung (FDP) zur Annahme empfohlen.

 

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