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Ratsinformation
13.07.2005 - 7 Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP); *Machbar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 13.07.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Sell bittet, die zuletzt vorgeschlagene Beschlussformulierung wie folgt zu ergänzen:
Im
Punkt 1, Buchstabe d, soll der 1. Satz um den Halbsatz "...., soweit nicht
ohnehin Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist".
ergänzt werden.
Die nunmehr vorgeschlagene Beschlussformulierung lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten
stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung
und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:
a.
Die in
der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des
Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als Platzhalter auf den
Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den
Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom
September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.
b.
Es
muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen Bebauung,
die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem
Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert
wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.
c.
Die
vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1
Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet
sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie
vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw.
Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen,
wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90 % verwirklicht sein
muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.
d.
Ein
signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere
Teile sollen barrierearm errichtet werden, soweit nicht ohnehin
Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist. Dies soll dem
Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu
ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte.
Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht
ausreichend.
e.
Die zu
errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte
Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der
Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die
verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die
Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt b).
f.
Die
nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige
Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese
Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung
zu erreichen.
g.
Angemessene
und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Stadträumlichen
Strukturkonzeptes aufzuzeigen.
2. Der Katalog, der in der
Machbarkeitsstudie enthaltenen Handlungsanweisungen zur Sicherung der
Gestaltqualität" sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung
angewendet werden.
3. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt" soll in die Verhandlungen mit
den Eigentümern zur Aufwertung des
Ladenzentrums eingestiegen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja SPD
(4), B90/Die Grünen (1), CDU (3), Zählgemeinschaft (1)
Nein PDS/ML
(1)
Enthaltungen B90/Die Grünen (1)
Aussprache
wird nicht beantragt.
Herr
Oberbürgermeister Vaupel sagt zu, dass der Beschlusstext in vorgenannter Form
den Stadtverordneten bis zur Sitzung am 22.07.2005 in schriftlicher Form
zugeht.