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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.07.2005 - 3 Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

1.            Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 02.1300001/950000 „Erweiterung der Feuermeldeanlage“ i. H. v. 33.000 € zugestimmt.

 

2.            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben i. H. v. 33.000 € bei der Hst. 02.1300001/935100 „Fahrzeuge“.

 

3.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.            Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

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