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Ratsinformation
22.07.2005 - 8 Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP); *Machbar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann. Der Ausschuss empfiehlt folgenden geänderten Beschlusstext zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten
stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung
und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:
a.
Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene
Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des Kernbereiches links und rechts der
Kapelle (d.h. die als Platzhalter auf den Karten eingetragenen Kästen rechts
und links der Kapelle) des ZSP wird aus den Planungen gestrichen. Sie
widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom September 2003 und den
Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.
b.
Es muss unter allen Umständen gewährleistet
sein, dass zwischen der neuen Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der
Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem Kernbereich des ZSP eine
Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert wird, um Abkürzungen,
Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.
c.
Die vorgesehene Bebauung nahe des
Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1 Bebauungsplan in 4
Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Maß
der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen
Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw. Öffnung der
Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen, wobei jeweils
der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90% verwirklicht sein muss, bevor weitere
Teile umgesetzt werden.
d.
Ein signifikanter Anteil der entstehenden
Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere Teile sollen barrierearm errichtet
werden. Dies soll dem Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes
Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der
Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte
sind nicht ausreichend.
e.
Die zu errichtenden Straßen und Wege im neu
entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und
autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend
sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des
neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe
auch Punkt 2)
f.
Die nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage
des ZSP bietet noch ausbaufähige Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll
mit dem Heizsystem an diese Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche
und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.
g.
Angemessene und sinnvolle
Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Stadträumlichen Strukturkonzeptes
aufzuzeigen.
2.
Der
Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Handlungsanweisungen zur
Sicherung der Gestaltqualität sollen bei der Umsetzung der baulichen
Entwicklung angewendet werden.
3.
Im
Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt soll in die Verhandlungen mit
den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums eingestiegen werden.
Die
Vorlage wurde weiterhin im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften beraten.
Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordnete Lohse (CDU). Im Bau- und
Planungsausschuss, Liegenschaften hat die Stadtverordnete Sell (SPD) darum
gebeten, die zuletzt vorgeschlagene Beschlussformulierung wie folgt zu
ergänzen:
Im
Punkt 1, Buchstabe d, soll der 1. Satz um den Halbsatz "...., soweit nicht
ohnehin Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist".
ergänzt werden.
Die nunmehr vorgeschlagene Beschlussformulierung lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter
Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im
Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher
zu stellen:
a.
Die in
der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des
Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als Platzhalter auf den
Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den
Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom
September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.
b.
Es
muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen
Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt
und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr
realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu
unterbinden.
c.
Die
vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1
Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet
sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie
vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw.
Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen,
wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90 % verwirklicht sein
muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.
d.
Ein
signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere
Teile sollen barrierearm errichtet werden, soweit nicht ohnehin
Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist. Dies soll dem
Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu
ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte.
Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.
e.
Die zu
errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen
verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das
angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege
gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt
ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt b).
f.
Die
nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige
Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese
Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige
Energieversorgung zu erreichen.
g.
Angemessene
und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Stadträumlichen
Strukturkonzeptes aufzuzeigen.
2. Der Katalog, der in der
Machbarkeitsstudie enthaltenen Handlungsanweisungen zur Sicherung der
Gestaltqualität" sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung
angewendet werden.
3. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt" soll in die Verhandlungen mit
den Eigentümern zur Aufwertung des
Ladenzentrums eingestiegen werden.
Der
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung diesen geänderten Beschluss zu fassen. Aussprache
wurde nicht beantragt.
Der
Stadtverordnetenvorsteher erklärt jedoch, dass aus der
Stadtverordnetenversammlung der Wunsch nach einer Debatte vorgetragen wurde.
Dies ist auch im Ältestenrat schon angemerkt worden.
Im
Rahmen der Aussprache spricht der Bürgermeister für den Magistrat. Ferner
sprechen die Stadtverordneten Sell (SPD), Rehlich (CDU), Kolter (PDS/ML), Dr.
Huesmann (MBL).
Nach
der Aussprache stellt der Stadtverordnete Wüst (FDP) den
Geschäftsordnungsantrag, die Aussagen des Bürgermeisters zu diesem Thema ins
Protokoll zu übernehmen. Dagegen wird nicht gesprochen.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Vorlage abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der MBL-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird
unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im
Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher
zu stellen:
1.
Die
in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des
Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als Platzhalter auf den
Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den
Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom
September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.
a.
Es
muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen
Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt
und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr
realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu
unterbinden.
b.
Die
vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1
Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet
sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie
vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw.
Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen,
wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90 % verwirklicht sein
muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.
c.
Ein
signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere
Teile sollen barrierearm errichtet werden, soweit nicht ohnehin
Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist. Dies soll dem
Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu
ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen
für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.
d.
Die
zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen
verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das
angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege
gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt
ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt b).
e.
Die
nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige
Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese
Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige
Energieversorgung zu erreichen.
f.
Angemessene
und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Stadträumlichen
Strukturkonzeptes aufzuzeigen.
2. Der Katalog, der in der
Machbarkeitsstudie enthaltenen Handlungsanweisungen zur Sicherung der
Gestaltqualität" sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung
angewendet werden.
3. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt" soll in die Verhandlungen mit
den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums
eingestiegen werden.
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