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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 8 Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP); *Machbar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann. Der Ausschuss empfiehlt folgenden geänderten Beschlusstext zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:

a.         Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als „Platzhalter“ auf den Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.

b.         Es muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.

c.         Die vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1 Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw. Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen, wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90% verwirklicht sein muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.

d.         Ein signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere Teile sollen barrierearm errichtet werden. Dies soll dem Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.

e.         Die zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt 2)

f.           Die nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

g.         Angemessene und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des „Stadträumlichen Strukturkonzeptes“ aufzuzeigen.

 

2.      Der Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen „Handlungsanweisungen zur Sicherung der Gestaltqualität“ sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung angewendet werden.

3.      Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ soll in die Verhandlungen mit den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums eingestiegen werden.

 

Die Vorlage wurde weiterhin im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften beraten. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordnete Lohse (CDU). Im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften hat die Stadtverordnete Sell (SPD) darum gebeten, die zuletzt vorgeschlagene Beschlussformulierung wie folgt zu ergänzen:

 

Im Punkt 1, Buchstabe d, soll der 1. Satz um den Halbsatz "...., soweit nicht ohnehin Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist". ergänzt werden.

 

Die nunmehr vorgeschlagene Beschlussformulierung lautet:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:

 

a.      Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als „Platzhalter“ auf den Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.

 

b.      Es muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.

 

c.      Die vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1 Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw. Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen, wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90 % verwirklicht sein muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.

 

d.      Ein signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere Teile sollen barrierearm errichtet werden, soweit nicht ohnehin Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist. Dies soll dem Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.

 

e.      Die zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt b).

 

f.        Die nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

 

g.      Angemessene und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des „Stadträumlichen Strukturkonzeptes“ aufzuzeigen.

 

2.         Der Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen „Handlungsanweisungen zur Sicherung der Gestaltqualität" sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung angewendet werden.

 

3.         Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" soll in die Verhandlungen mit den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums eingestiegen werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung diesen geänderten Beschluss zu fassen. Aussprache wurde nicht beantragt.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt jedoch, dass aus der Stadtverordnetenversammlung der Wunsch nach einer Debatte vorgetragen wurde. Dies ist auch im Ältestenrat schon angemerkt worden.

 

Im Rahmen der Aussprache spricht der Bürgermeister für den Magistrat. Ferner sprechen die Stadtverordneten Sell (SPD), Rehlich (CDU), Kolter (PDS/ML), Dr. Huesmann (MBL).

 

Nach der Aussprache stellt der Stadtverordnete Wüst (FDP) den Geschäftsordnungsantrag, die Aussagen des Bürgermeisters zu diesem Thema ins Protokoll zu übernehmen. Dagegen wird nicht gesprochen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:

 

1.      Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als „Platzhalter“ auf den Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.

 

a.      Es muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu unterbinden.

 

b.      Die vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1 Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw. Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen, wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90 % verwirklicht sein muss, bevor weitere Teile umgesetzt werden.

 

c.      Ein signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere Teile sollen barrierearm errichtet werden, soweit nicht ohnehin Barrierefreiheit gemäß Hessischer Bauordnung vorgeschrieben ist. Dies soll dem Ziel dienen, behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen. Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.

 

d.      Die zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt b).

 

e.      Die nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

 

f.        Angemessene und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des „Stadträumlichen Strukturkonzeptes“ aufzuzeigen.

 

2.         Der Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen „Handlungsanweisungen zur Sicherung der Gestaltqualität" sollen bei der Umsetzung der baulichen Entwicklung angewendet werden.

 

3.         Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" soll in die Verhandlungen mit den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums eingestiegen werden.

 

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