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Ratsinformation
22.07.2005 - 13 Übernahme des Friedhofes in Michelbach durch di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende
Stadtverordneter Becker (SPD). Der § 2 Nr. 1 des Vertrages zur Übertragung des
Friedhofes wurde im Haupt- und Finanzausschuss auf folgende Fassung abgeändert:
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde und der
Friedhofsausschuss Michelbach sind zu allen wichtigen Fragen, die den
Friedhof betreffen, zu hören. Sie werden zu denjenigen Fragen Stellung
nehmen, die ihnen von der Friedhofskommission (Marburg), vom
Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung in einer den Friedhof
betreffenden Angelegenheit vorgelegt werden. In die Friedhofskommission (Marburg)
sollen 2 sachkundige Bürger/innen von der Kirchengemeinde berufen werden.
Mit diesen Änderungen empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss die Zustimmung zu der Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die
Stadt Marburg übernimmt zum 01. August 2005 die Verwaltung des Friedhofes im
Stadtteil Michelbach. Hierzu wird der als Anlage beigefügte Vertrag mit der
evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Michelbach geschlossen.
Der § 2 Nr. 1 des Vertrages zur Übertragung des Friedhofes
wird auf folgende Fassung abgeändert:
Der
Kirchenvorstand der Kirchengemeinde und der Friedhofsausschuss Michelbach sind
zu allen wichtigen Fragen, die den Friedhof betreffen, zu hören. Sie werden zu
denjenigen Fragen Stellung nehmen, die ihnen von der Friedhofskommission
(Marburg), vom Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung in einer den
Friedhof betreffenden Angelegenheit vorgelegt werden. In die Friedhofskommission
(Marburg) sollen 2 sachkundige Bürger/innen von der Kirchengemeinde berufen
werden.
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