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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch Änderung des Energieeinsparungsgesetzes soll die Grundlage für die Einführung von Energiepässen geschaffen werden. Was hält der Magistrat von solchen Angaben und Kennwerten über die Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden und wie lässt sich dies ohne großen administrativen Aufwand umsetzen?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Der Magistrat begrüßt die im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht geplante Einführung von Energiepässen für Gebäude aus folgenden Gründen:

 

Mit dem Gebäudeenergiepass erhalten Miet- und Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss einen objektiven und vergleichbaren Nachweis über den zu erwartenden Heizenergiebedarf eines Gebäudes.

 

Eigentümer von Wohngebäuden erhalten, bei entsprechender Einstufung, einen Qualitätsnachweis für ihre Immobilie.

 

Eine weniger gute Einstufung zeigt andererseits Verbesserungsmöglichkeiten auf, mit denen Wert, Wohnkomfort oder Vermietbarkeit des Gebäudes gesteigert werden können. Es ist zu erwarten, dass damit Investitionen in die Gebäudetechnik angestoßen werden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch positive Wirkungen für das Handwerk wie auch für den Klimaschutz haben dürften.

 

Aus Sicht des Magistrats wäre auch eine Erweiterung zu einem „Energie- und Schadstoffpass " denkbar, der zusätzlich Informationen zur Schadstoffbelastung eines Gebäudes ent halten könnte.

 

Im Rahmen eines Pilotprojekts der Deutschen Energieagentur - Dena bietet der Magistrat in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Marburg GmbH und der GeWoBau Marburg interessierten Hausbesitzern bereits seit Juni 2004 die Möglichkeit, Energiepässe auf freiwilliger Basis für ihre Immobilie zu erhalten. Trotz einer Förderung durch die Stadtwerke haben jedoch bisher nur wenige Gebäudebesitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

Zum administrativen Aufwand können zur Zeit noch keine Aussagen gemacht werden. Hier bleibt die gesetzliche Regelung abzuwarten.

 

 

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