Seiteninhalt
Ratsinformation
22.07.2005 - 4.16 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Nach dem Entscheid des VGH Kassel zur Fahrtkostenerstattung ist den klagenden Eltern und angeblich auch allen, die damals Widerspruch bei der Stadt eingelegt hatten, rückwirkend die Fahrtkostenerstattung gewährt worden.
Warum ist den Eltern, auf deren berechtigte Belange die
CDU-Fraktion 2001 ihren entsprechenden Antrag hauptsächlich stützte, weder
mitgeteilt worden, dass eine neue Rechtslage besteht, noch ihnen für ihre
inzwischen drei Kinder rückwirkend bis zum ersten Widerspruch die
Fahrtkostenerstattung analog gewährt worden?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Bei
den Ansprüchen auf Fahrtkostenerstattung von und zum Stadtteil Richtsberg
handelt es sich um verwaltungsrechtliche Verfahren. Nachdem die Klage eines
Elternteils im Dezember 2001 vorgelegen hat, wurden die danach eingehenden
Widersprüche anderer Eltern zurückgestellt und sie wurden darauf hingewiesen,
dass in allen Fällen erst eine Entscheidung getroffen wird, wenn das anhängige
Klageverfahren zum Abschluss gebracht wurde.
Dies
ist inzwischen geschehen. Betroffen sind nur die Fälle, die
a) einen entsprechenden Antrag gestellt hatten
und
b) deren
Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Dies sind 7 Familien,
mit denen der Fachdienst Schule bereits im Juni Kontakt aufgenommen hat.
Ansonsten
wurden die Schulen mit Rundschreiben und die Öffentlichkeit mit Presseerklärung
im Mai und Juni d. J. informiert. Anspruchsberechtigte Familien können sich mit
dem Fachdienst Schule in Verbindung setzen.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) werden ebenfalls durch den
Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen