Seiteninhalt
Ratsinformation
22.07.2005 - 4.18 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Christine D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.18
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wird es nach Inkrafttreten
der neuen EU-Rechtsverordnung vom Mai 2005 zur Anschnallpflicht in Reisebussen,
Veränderungen bei der Schülerbeförderung geben?
Es antwortet
Stadträtin Dr. Weinbach:
Nein!
Wie der Frage schon zu entnehmen ist, geht es um die
Anschnallpflicht bei Reisebussen. Linienverkehre dürfen, unter anderem wegen
ihres Stehplatzangebotes, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht
überschreiten.
Die Anschnallpflicht gilt
somit nur für Busse die außerhalb unserer Zuständigkeit von den Schulen
beauftragt werden - beispielsweise für Klassenfahrten.
Zusatzfragen der
Stadtverordneten Dersch (CDU) und Gottschaldt (PDS/ML) werden ebenfalls durch
Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen