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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 4.18 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Christine D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wird es nach Inkrafttreten der neuen EU-Rechtsverordnung vom Mai 2005 zur Anschnallpflicht in Reisebussen, Veränderungen bei der Schülerbeförderung geben?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Nein!

 

Wie der Frage schon zu entnehmen ist, geht es um die Anschnallpflicht bei Reisebussen. Linienverkehre dürfen, unter anderem wegen ihres Stehplatzangebotes, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.

 

Die Anschnallpflicht gilt somit nur für Busse die außerhalb unserer Zuständigkeit von den Schulen beauftragt werden - beispielsweise für Klassenfahrten.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Dersch (CDU) und Gottschaldt (PDS/ML) werden ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.

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