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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gibt es in der Stadtverwaltung eine/n Ansprechpartner/in für das Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge? Liegen dem Magistrat bereits Erfahrungen über die Integrationskurse, dem Kernstück des neuen Zuwanderungsgesetzes vor?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befindet sich im Meisenbornweg 11, 35398 Gießen. Die Abteilung 3 des BAMF ist für die Durchführung der Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden und weiteren Trägern zuständig.

 

Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse mit einer Höchstförderungsdauer von 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs (30 Stunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf bieten 10 Träger Integrationskurse an, davon befinden sich sechs Träger in der Kernstadt Marburg.

Im Aufenthaltsgesetz, einem Teil des Zuwanderungsgesetzes, ist im § 44 die Berechtigung zur Teilnahme und in § 44 a die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs geregelt. Ansprechpartner/innen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Im Einzelfall wird geprüft und entschieden, ob ein Anspruch auf eine Teilnahme an einem Integrationskurs besteht oder eine Verpflichtung zur Teilnahme ausgesprochen wird.

 

Die betreffende Person wird von der Ausländerbehörde umfassend beraten und erhält eine entsprechende Bescheinigung (Teilnahmeberechtigung / Teilnahmeverpflichtung), ein Merkblatt sowie die Liste der Kursträger in unserem Landkreis.

 

Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2005 wurden in Marburg 19 Personen als teilnahmeberechtigt festgestellt und zum Integrationskurs verpflichtet.

Sechs Personen, die keinen Teilnahmeanspruch mehr besitzen, erhielten auf eigenen Wunsch eine Bescheinigung zur Teilnahme im Rahmen verfügbarer Kursplätze.

 

Ergänzende Stellungnahme der VHS:

 

Die vhs Marburg gehört zu den Einrichtungen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Kursträger zugelassen worden sind.

 

Anträge auf Zulassung zu den Integrationskursen nach §§ 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (Zulassungsverfahren für Ausländer ohne gesetzlichen Teilnahmeanspruch [Bestandsausländer und EU-Bürger] ) können über die vhs gestellt werden.

 

Im vhs-Sommersemester 2005 nahmen 45 Personen an Sprachkursen im Rahmen der Integrationskursverordnung teil.

 

Im Rahmen einer Zusatzfrage bittet der Stadtverordnete Köster (PDS/ML) um folgende Angaben:

 

  1. Wie viele Asylbewerber wurden im Jahr 2004 im Kreisgebiet anerkannt?
  2. Wie viele davon leben in der Universitätsstadt Marburg?

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, die Angaben nachzureichen.

 

Um 18.15 Uhr hat wieder Stadtverordnetenvorsteher Löwer für die Fraktion die Sitzungsleitung übernommen.

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