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Ratsinformation
22.07.2005 - 4.25 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.25
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Hat der
Magistrat darüber Kenntnisse, dass in Marburg im Zusammenhang mit dem
Staatsangehörigkeitsgesetz und der Frist vom 30.06.2005 zur Erteilung eines
Aufenthaltstitels Menschen in Schwierigkeiten geraten sind? Wenn ja, wie viele
Menschen sind davon betroffen und gibt es Fälle in denen beamtenrechtliche
Konsequenzen drohen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Mit
Streichung der Inlandsklausel zum 01.01.2000 führt der Wiedererwerb einer
anderen Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz nun auch bei
Inlandswohnsitz automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, ohne
dass es auf die Kenntnis des Betroffenen oder der deutschen Behörden ankommt.
Zudem erhielten die Eingebürgerten seit Mitte 2001 mit ihrer
Einbürgerungsurkunde ein Formblatt, in dem die Rechtsfolgen bei Annahme einer
anderen Staatsangehörigkeit dargestellt wurden.
Insbesondere
türkische Staatsangehörige, die in Deutschland eingebürgert wurden und seit dem
Jahr 2000 die türkische Staatsangehörigkeit auf Antrag wieder angenommen haben,
sind hiervon betroffen und fallen somit wieder unter die Bestimmungen des
Aufenthaltsgesetzes. In § 38 des Aufenthaltsgesetzes ist die
ausländerrechtliche Behandlung ehemaliger Deutscher geregelt. Desweiteren
wurden, speziell zu diesem Personenkreis, Regelungen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdI)
an die Ausländerbehörden herausgegeben.
Das
Stadtbüro hat - in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde - mögliche
Betroffene, die zum 01.01.1999 dort ihre Einbürgerung nachgewiesen haben,
angeschrieben und zugleich aufgefordert, eine Erklärung über die Wiederannahme
/ Nichtwiederannahme ihrer türkischen Staatsangehörigkeit bis spätestens
30.06.2005 bei der Ausländerbehörde abzugeben. Zusätzlich wurde in der
örtlichen Presse auf die Problematik aufmerksam gemacht und Betroffene
aufgefordert, sich bis zum 30.06.2005 bei der Ausländerbehörde zu melden.
Von
73 angeschriebenen Personen haben sich 63 Personen bei der Ausländerbehörde
gemeldet. Unaufgefordert sprachen weitere 9 türkische Staatsangehörige zur
Abgabe der Erklärung in der Ausländerbehörde vor.
Insgesamt
haben bisher 58 türkische Staatsangehörige erklärt, nach ihrer Einbürgerung
nicht wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben. 14 Personen
haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren und erhalten bzw. haben bereits
einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)
erhalten.
Von
einer Person wurde bekannt, dass diese Lehramtsreferendarin ist. Ihr
Arbeitgeber habe allerdings mitgeteilt, dass sie als Angestellte weiter
beschäftigt werden könne.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Rehlich (CDU) und Köster (PDS/ML) werden ebenfalls durch
den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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