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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 4.25 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hat der Magistrat darüber Kenntnisse, dass in Marburg im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz und der Frist vom 30.06.2005 zur Erteilung eines Aufenthaltstitels Menschen in Schwierigkeiten geraten sind? Wenn ja, wie viele Menschen sind davon betroffen und gibt es Fälle in denen beamtenrechtliche Konsequenzen drohen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Mit Streichung der Inlandsklausel zum 01.01.2000 führt der Wiedererwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz nun auch bei Inlandswohnsitz automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, ohne dass es auf die Kenntnis des Betroffenen oder der deutschen Behörden ankommt. Zudem erhielten die Eingebürgerten seit Mitte 2001 mit ihrer Einbürgerungsurkunde ein Formblatt, in dem die Rechtsfolgen bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit dargestellt wurden.

 

Insbesondere türkische Staatsangehörige, die in Deutschland eingebürgert wurden und seit dem Jahr 2000 die türkische Staatsangehörigkeit auf Antrag wieder angenommen haben, sind hiervon betroffen und fallen somit wieder unter die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. In § 38 des Aufenthaltsgesetzes ist die ausländerrechtliche Behandlung ehemaliger Deutscher geregelt. Desweiteren wurden, speziell zu diesem Personenkreis, Regelungen  durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdI) an die Ausländerbehörden herausgegeben.

 

Das Stadtbüro hat - in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde - mögliche Betroffene, die zum 01.01.1999 dort ihre Einbürgerung nachgewiesen haben, angeschrieben und zugleich aufgefordert, eine Erklärung über die Wiederannahme / Nichtwiederannahme ihrer türkischen Staatsangehörigkeit bis spätestens 30.06.2005 bei der Ausländerbehörde abzugeben. Zusätzlich wurde in der örtlichen Presse auf die Problematik aufmerksam gemacht und Betroffene aufgefordert, sich bis zum 30.06.2005 bei der Ausländerbehörde zu melden.

 

Von 73 angeschriebenen Personen haben sich 63 Personen bei der Ausländerbehörde gemeldet. Unaufgefordert sprachen weitere 9 türkische Staatsangehörige zur Abgabe der Erklärung in der Ausländerbehörde vor.

Insgesamt haben bisher 58 türkische Staatsangehörige erklärt, nach ihrer Einbürgerung nicht wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben. 14 Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren und erhalten bzw. haben bereits einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) erhalten.

 

Von einer Person wurde bekannt, dass diese Lehramtsreferendarin ist. Ihr Arbeitgeber habe allerdings mitgeteilt, dass sie als Angestellte weiter beschäftigt werden könne.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Rehlich (CDU) und Köster (PDS/ML) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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