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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2005 - 4.26 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie beurteilt der Magistrat unter Berücksichtigung des gender mainstreamings, dass Frau Winter auf Veranstaltungen und in der Presse als „Frauenbeauftragte der Stadt" Marburg bezeichnet wird? 

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Innerhalb der Verwaltung (intern) (HGlG)

 

Nach dem Hessichen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) von 1994 ist die Frauenbeauftragte für die Umsetzung des Gesetzes innerhalb der Verwaltung mit verantwortlich.

Der Begriff „Frauenbeauftragte" ist im Gesetz enthalten, d.h. die Funktion ist mit dem Begriff „Frauenbeauftragte" verknüpft.

 

 

Für Bürgerinnen und Bürger (extern) (HGO)

 

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform wurde die ursprünglich Bezeichnung „Amt der Kommunalen Frauenbeauftragte" (seit 1991) in das „Gleichberechtigungsreferat für Frau und Mann" umbenannt (seit 2002). Die neue Bezeichnung wurde der Presse in 2002 nicht öffentlich vorgestellt, sodass hier noch alte Bezeichnungen benutzt werden.

 

Für den internen Bereich sind wir dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet und bezeichnen Frau Winter als Frauenbeauftragte und Frau Prenzel als stellvertretende Frauenbeauftragte nach dem HGlG

 

Die Stadtverordnentenversammlung hat in der Sitzung vom 28.05.2004 den Beschluss herbeigeführt das Prinzip des Gender Mainstreaming in die Verwaltung einzuführen. In der Gleichstellungskommission wurde in der Sitzung vom 01.06. 2005 das Thema Gender Mainstreaming im Sport thematisiert und diskutiert.

 

Es hat sich in dieser Sitzung aber auch herausgestellt, dass die Einführung von Gender Mainstreaming sehr zeitintensiv ist, sodass zur Zeit darüber nachgedacht wird, wie wir Gender mainstremaing umsetzen können, ohne zusätzliches  Personal einzustellen.

 

 

 

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