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Ratsinformation
23.09.2005 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Zur
Tagesordnung liegen 2 Dringlichkeitsanträge vor.
- Dringlichkeitsantrag
der CDU-Fraktion Bordellbetrieb (VO/0538/2005)
Der Antrag liegt allen Stadtverordneten vor. Wie der
Stadtverordnetenvorsteher ausführt, wurde in der Sitzung des Ältestenrates am
22. September 2005 vereinbart, den Antrag als Tagesordnungspunkt 10.1 in die
Tagesordnung aufzunehmen. Der Oberbürgermeister hat für den Magistrat einen
Bericht zugesagt. Durch diesen Bericht sind sodann die kleinen Anfragen Nr. 9
bis Nr. 12 beantwortet und werden im Rahmen der Fragestunde nicht gesondert aufgerufen.
Gegen dieses Verfahren wird aus der
Stadtverordnetenversammlung nicht gesprochen.
- Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Rücknahme der kinder- und
familienfeindlichen Vorgaben im Erlass des Hessischen Innenministers vom
3. August 2005, (VO/0552/2005)
Auch dieser Dringlichkeitsantrag liegt allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung vor. Der Stadtverordnete Göttling begründet die Vorlage zusätzlich mündlich. Gegen die Dringlichkeit spricht die Stadtverordnete Oppermann (CDU). In der anschließenden Abstimmung unterstützen jedoch mehr als 40 Stadtverordnete die Dringlichkeit. Somit wird der Antrag als Tagesordnungspunkt Nr. 10.2 in die Tagesordnung aufgenommen und entsprechend aufgerufen.
Beide
Dringlichkeitsanträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei. Weitere
Änderungswünsche werden aus dem Hause nicht vorgetragen. Die Tagesordnung gilt
somit in der ergänzten Fassung als genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen