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Ratsinformation
23.09.2005 - 8 I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker (SPD). Der Oberbürgermeister hat die Vorlage im Haupt- und
Finanzausschuss ausführlich erläutert. Der Stadtverordnete Acker (SPD) hat für
das Protokoll festgestellt, dass der in den Budgetierungsrichtlinien erhaltene
Zustimmungsvorbehalt des Haupt- und Finanzausschusses für die Verwendung der
Budgetreste der Sonderbudgets und der Budgets Tiefbauabteilung (DK27.700 und
27.800), Fachdienst Jugend Abteilung Verwaltung (DK 28.200 und 28.300) und
Fachdienst Jugend Abteilung Kindertagesbetreuung (DK 29.100 und 29.200)
weiterhin gilt. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Aussprache wurde angemeldet.
Im
Rahmen der Debatte sprechen der Oberbürgermeister sowie die Stadtverordneten
Severin (SPD), Köster (PDS/ML), Röllmann (FDP), Dr. Wulff (CDU), Göttling
(Bündnis 90/Die Grünen), Köster (PDS/ML) und Ludwig (MBL). Weiterhin sprechen
erneut der Oberbürgermeister und Bürgermeister Dr. Kahle.
Während der Aussprache hat von 19.59 Uhr bis 20.26 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Ludwig (MBL) die Sitzungsleitung übernommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und MBL bei Nein-Stimmen aus CDU, PDS/ML, FDP und BfM folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I.
Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr
2005.
I.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Universitätsstadt Marburg
für
das Haushaltsjahr
2
0 0 5
Aufgrund
des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005
(GVBl. S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I.
S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2005 folgende I.
Nachtragssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber
bisher |
auf
nunmehr festgesetzt |
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a)
im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
1.415.500 |
7.573.500 |
148.927.000 |
142.769.000 |
die Ausgaben |
1.141.500 |
7.299.500 |
148.927.000 |
142.769.000 |
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b)
im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
14.580.499 |
7.290.499 |
30.580.000 |
37.870.000 |
die Ausgaben |
10.774.220 |
3.484.220 |
30.580.000 |
37.870.000 |
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§
2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
4.526.351 um 1.971.469 erhöht und damit auf 6.497.820 neu festgesetzt.
Darin
sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 und
aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 enthalten.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in
künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.463.500 um 1.443.000
vermindert und damit auf 8.020.500 neu festgesetzt.
§
4
Der
bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§
5
Die
Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§
6
Der
bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§
7
Über-
und außerplanmäßige Ausgaben
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§
8
Sperren
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§
9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§
10
Besondere
Bestimmungen zum Stellenplan
Die
Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Freigabe
erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-)
Besetzung.
Die
bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen