Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.09.2005 - 8 I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der Oberbürgermeister hat die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erläutert. Der Stadtverordnete Acker (SPD) hat für das Protokoll festgestellt, dass der in den Budgetierungsrichtlinien erhaltene Zustimmungsvorbehalt des Haupt- und Finanzausschusses für die Verwendung der Budgetreste der Sonderbudgets und der Budgets „Tiefbauabteilung“ (DK27.700 und 27.800), „Fachdienst Jugend – Abteilung Verwaltung“ (DK 28.200 und 28.300) und „Fachdienst Jugend – Abteilung Kindertagesbetreuung“ (DK 29.100 und 29.200) weiterhin gilt. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen der Oberbürgermeister sowie die Stadtverordneten Severin (SPD), Köster (PDS/ML), Röllmann (FDP), Dr. Wulff (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Köster (PDS/ML) und Ludwig (MBL). Weiterhin sprechen erneut der Oberbürgermeister und Bürgermeister Dr. Kahle.

 

Während der Aussprache hat von 19.59 Uhr bis 20.26 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Ludwig (MBL) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und MBL bei Nein-Stimmen aus CDU, PDS/ML, FDP und BfM folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005.

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 5

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I. S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2005 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um  €

vermindert um €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher €

auf nunmehr festgesetzt €

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

1.415.500

7.573.500

148.927.000

142.769.000

   die Ausgaben

1.141.500

7.299.500

148.927.000

142.769.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

14.580.499

7.290.499

30.580.000

37.870.000

   die Ausgaben

10.774.220

3.484.220

30.580.000

37.870.000

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.526.351 € um 1.971.469 € erhöht und damit auf 6.497.820 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 € und aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 € enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.463.500 € um 1.443.000 € vermindert und damit auf 8.020.500 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen