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Ratsinformation
23.09.2005 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Mark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bei Kindergärten und Kinderspielplätzen die an stärker befahrene Straßen angrenzen, besteht für die aufsuchenden und wegfahrenden Kinder eine besondere Unfallgefahr.
Frage 1: Gibt es eine generelle Regelung, dass an solchen Orten eine Querungshilfe zur Sicherheit der Kinder eingerichtet wird?
Frage 2: Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen
werden in Marburg an diesen Gefahrenpunkten vorgenommen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Zu
Frage 1:
In
den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und
Fußgängerschutzanlagen (Ampel) geregelt. Neben anderen Voraussetzungen sind in
erster Linie die Anzahl der Fahrzeuge und die Anzahl der querenden Fußgänger
maßgebend. Diese Richtlinien sind bundesweit und somit auch in der Stadt
Marburg anzuwenden.
Zu
Frage 2:
Der
weit überwiegende Teil der o.g. Einrichtungen befindet sich an weniger stark
befahrenen Straßen innerhalb von Tempo 30-Zonen.
Im
Bereich der Stadt Marburg sind alle Kindergärten und Spielplätze mit dem
Verkehrszeichen 136 Kinder" und dem entsprechenden Zusatz
Kindergarten" oder Kinderspielplatz" beschildert. Diese
Beschilderung fordert vom Autofahrer eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Darüber
hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. der Bau von Mittelinseln oder andere bauliche
Veränderungen, werden gemeinsam durch den regionalen Verkehrsdienst der Polizei
sowie der Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde geprüft.
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