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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.09.2005 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gunilla Ris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist es dem Magistrat bekannt, ob die verschiedenen Hilfsorganisationen, die in einem Katastrophenfall ausrücken, auch mit „Erstversorgungsmaterial für Brandverletzungen im Gesichtsbereich" ausgerüstet sind?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Als Träger des Brandschutzes stellt die Stadt Marburg nur Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Marburg im Katastrophenfall zur Verfügung. Als Erstmaßnahme für Brandverletzungen im Gesicht steht bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Marburg nur auf einem Einsatzfahrzeug mit dem Standort „Hauptfeuerwache" ein sogenanntes „Burn-Pac" mit 2 Gesichtsmasken für Brandverletzungen zur Verfügung. Die gültige Norm für die Füllung von Feuerwehrsanitätskästen, die auf allen Einsatzfahrzeugen vorhanden sind,  sieht die Vorhaltung eines solchen speziellen Materials nicht vor. Da die Einsatzfahrzeuge nach den gültigen Normvorschriften ausgestattet werden, sind auf allen weiteren Fahrzeugen der Feuerwehr Marburg keine speziellen Materialien für Brandverletzungen im Gesichtsbereich vorhanden.

 

Im öffentlichen Rettungsdienst ist auf jedem Notarzteinsatzfahrzeug ebenfalls ein „Burn-Pac" mit den Gesichtsmasken für Brandverletzungen vorhanden.

 

Über welche Erstversorgungsmaterialien für Brandverletzungen im Gesichtsbereich die übrigen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes, wie z.B. das THW und die Sanitätsorganisationen verfügen, kann nicht festgestellt werden, da die Stadt Marburg nicht Träger dieser Organisationen ist und damit auch keine Übersicht über die Vorhaltung von spezieller Ausrüstung innerhalb der Organisationen hat.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Rising Hintz (CDU) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

 

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