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Ratsinformation
23.09.2005 - 4.23 Kleine Anfragen des Stadtverordneten Fridhelm F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, ob das Eigentum an dem Gelände des Arbeitsgerichtes
Marburg in Privatbesitz übergegangen ist - sollte das Land Hessen noch
Eigentümer sein, besteht die Anschlussfrage, ob das Land Hessen für die Nutzung
des Geländes vor dem Arbeitsgericht als Scheinfriedhof mit fest einbetonierten
echt anmutenden Grabsteinen eine bau- und / oder friedhofsrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung erwirkt und von der Universitätsstadt Marburg
erhalten hat?
Da
der Fragesteller heute nicht anwesend ist, wird die Antwort zu dieser kleinen
Anfrage schriftlich mit dem Protokoll erteilt.
Eigentümerin
des Grundstückes, auf dem die Gedenksteine stehen, ist nach unseren
Ermittlungen nach wie vor das Land Hessen - Justizverwaltung.
Eine
baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Aufstellung dieser Grabmale
ist nicht erforderlich, da das Aufstellen von Grabsteinen nach Anlage 2,
Abschnitt I Nr. 13.2 und 13.15 zu § 55 der Hess Bauordnung zu den
baugenehmigungsfreien Vorhaben gehört. Friedhofsrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind als Mittel des Verwaltungshandelns nicht
bekannt. Die Grabmale sollen der dem Arbeitsgericht vorgelagerten Grünfläche
einen parkähnlichen Eindruck verleihen, der zur Überbrückung längerer
Wartezeiten vor Gericht zum Verweilen und Besinnen beitragen soll.
Zuständiger
Dezernent Bürgermeister Dr. Kahle.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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