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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.09.2005 - 4.23 Kleine Anfragen des Stadtverordneten Fridhelm F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist dem Magistrat bekannt, ob das Eigentum an dem Gelände des Arbeitsgerichtes Marburg in Privatbesitz übergegangen ist - sollte das Land Hessen noch Eigentümer sein, besteht die Anschlussfrage, ob das Land Hessen für die Nutzung des Geländes vor dem Arbeitsgericht als Scheinfriedhof mit fest einbetonierten echt anmutenden Grabsteinen eine bau- und / oder friedhofsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erwirkt und von der Universitätsstadt Marburg erhalten hat?

 

Da der Fragesteller heute nicht anwesend ist, wird die Antwort zu dieser kleinen Anfrage schriftlich mit dem Protokoll erteilt.

 

Eigentümerin des Grundstückes, auf dem die Gedenksteine stehen, ist nach unseren Ermittlungen nach wie vor das Land Hessen - Justizverwaltung.

 

Eine baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Aufstellung dieser Grabmale ist nicht erforderlich, da das Aufstellen von Grabsteinen nach Anlage 2, Abschnitt I Nr. 13.2 und 13.15 zu § 55 der Hess Bauordnung zu den baugenehmigungsfreien Vorhaben gehört. Friedhofsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind als Mittel des Verwaltungshandelns nicht bekannt. Die Grabmale sollen der dem Arbeitsgericht vorgelagerten Grünfläche einen parkähnlichen Eindruck verleihen, der zur Überbrückung längerer Wartezeiten vor Gericht zum Verweilen und Besinnen beitragen soll.

 

Zuständiger Dezernent Bürgermeister Dr. Kahle.

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