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Ratsinformation
23.09.2005 - 4.25 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.25
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie haben sich in den letzten
drei Jahren die Fallzahlen im Bereich der stationären Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen entwickelt und mit welchen Konzepten wird ggf. gegengesteuert?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Nachfolgend
wird die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen
tabellarisch dargestellt. Die stationären Hilfen sollten im Gesamtkontext von
Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige gesehen werden, da es
sich in vielen Fällen um eine Fortführung bestehender Hilfen handelt. Gemäß der
Fragestellung sind jedoch die genannten Hilfekategorien unterscheidbar.
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Hilfeart/ Jahr |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
§
19 Mütter/Väter/Kind |
6 |
6 |
3 |
1 |
§
33 Pflege |
48 |
51 |
42 |
43 |
§
34 Einrichtung |
37 |
31 |
42 |
47 |
§
35a Einglied. Hilfe stat. |
11 |
12 |
13 |
14 |
Unbegl.
mind. Flüchtl. |
8 |
7 |
8 |
9 |
Minderjährige
gesamt |
112 |
107 |
108 |
114 |
§41/33
Junge Vollj. Pflege |
2 |
2 |
3 |
4 |
§
41/34 Junge Vollj. Einricht. |
24 |
18 |
15 |
7 |
§
41/35a Junge Vollj. Eingl. |
6 |
5 |
6 |
6 |
Junge
Volljährige gesamt |
30 |
25 |
24 |
17 |
Insgesamt |
142 |
132 |
132 |
131 |
Bei
der Betrachtung der Fallzahlen lässt sich zunächst im Überblick feststellen,
dass die Gesamtzahl stationärer Unterbringungen nach einer Spitze im Jahr 2001
nahezu konstant geblieben ist. Es haben allerdings Verschiebungen zwischen den
Hilfen für junge Volljährige und denen für Minderjährige stattgefunden. In Zeiten,
in denen bekannterweise die sozialen Verwerfungen und damit verbunden auch
individualisierte Problemlagen zunehmen, kann die Tatsache, dass die Fallzahlen
im Bereich der Stadt Marburg stagnieren, als Hinweis für die bedarfsgerechte
Anwendung der im KJHG verorteten Hilfsangebote gewertet werden.
Bei
der Sichtung der Fallzahlen im Einzelnen sind verschiedene Anmerkungen zu
machen.
Im
Bereich der Hilfen als gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ist die
Grundmenge an Hilfen so gering, dass ein endender oder hinzukommender Fall
gleich große Verschiebungen auslöst. Es ist auch weiterhin mit Schwankungen in
diesem Bereich zu rechnen.
Die
Fallzahlen zu den Hilfen nach den §§ 33 und 34 KJHG können in einem Zusammenhang
gesehen werden. So waren es zusammengenommen zwischen 82 Kindern und
Jugendlichen im Jahre 2002 und 90 im Jahre 2004, die Hilfe außerhalb des
Elternhauses benötigten. Die Gewichtung innerhalb der Hilfearten hat sich
verschoben. Es sind vermehrt ältere Kinder und Jugendliche untergebracht
worden, die aus inhaltlichen Gründen nicht in Pflegestellen vermittelt werden
konnten. Bemerkenswert ist der Fallanstieg im Bereich der Heimunterbringung von
2002 auf 2003. Hier stieg die Anzahl von 31 auf 42 Fälle. Hintergrund ist, dass
im Jahre 2003 allein 8 Fälle von anderen Jugendämtern übernommen werden
mussten.
Die
Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge machen sich an der
Zuweisungspraxis fest und sind von hier aus nicht zu steuern. Die Fallzahlen unterliegen
aber auch nur geringen Schwankungen.
Im
Bereich der Eingliederungshilfe gem. § 35 a KJHG lässt sich derzeit ein
langsamer Fallanstieg verzeichnen. Hier liegt der Schwerpunkt auf ca. 15-16
jährigen Jugendlichen, mit leichtem Überhang bei männlichen Jugendlichen.
Hintergrund sind schwerwiegende psychische Auffälligkeiten von Selbstverletzung
hin bis zum Autismus. Diese Hilfen werden mit externer Begutachtung und
Stellungnahme durch z. B. Kinder- und Jugendpsychiater und Psychologen
eingeleitet. Die weitere Entwicklung des Bedarfs ist hier nicht genau
einzuschätzen.
Zu
den angefragten Konzepten der Steuerung muss zunächst angemerkt werden, dass
die Adressaten der Hilfe einen Anspruch auf Gewährung von Hilfe haben, wenn die
Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen müssen pflichtgemäß geprüft
werden. Eine eingeschränkte oder selektive Prüfung dieser Voraussetzungen kann
als Steuerungsinstrument nicht in Betracht kommen..
Es
wird weiter auf den verstärkten Einsatz ambulanter Hilfen insbesondere von SPFH
gesetzt. Dies wird als Möglichkeit und Chance begriffen, die bestehenden
Probleme in der Familie aufzugreifen und zu bearbeiten. Der Einsatz ambulanter
Hilfen als SPFH oder auch durch Betreuungshelfer ist stark ausgebaut worden. Im
Jahr 2001 waren 30 Fälle zu verzeichnen. Im Jahr 2004 waren es bereits 58
Fälle. Hierin wird die Möglichkeit gesehen, Hilfe frühzeitig zu platzieren. Es
lässt sich feststellen, dass die Jugendhilfe hier intensiv Ressourcen einsetzt.
Dies wird im Kontext zu den stabilen Fallzahlen bei der stationären
Unterbringung gesehen.
Im
Bereich der Hilfen für junge Volljährige werden differenzierte und präzisierte
Anforderungen an die Gewährung bzw. Weiterführung von Hilfen nach § 41
gestellt. Die Erfolgsaussicht solcher Hilfen im Sinne von
Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen und realistischen sowie umsetzbaren
Zielvorstellungen für diese Hilfen, befindet sich verstärkt im Focus.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Regelungspraxis im SGB IX, die
besagt, dass in Fällen, in denen der Jugendhilfeträger als Reha- Träger im
Sinne der Eingliederungshilfe nach dem KJHG in Betracht kommt, der
zweitangegangene Träger Hilfe zu leisten hat, was sich so auswirkt, dass
vermehrt Fälle vom LWV an die Jugendhilfe weitergeleitet werden, mit nur
geringer Möglichkeit hier gegenzusteuern.
Zur
Zeit findet eine Konzeptentwicklung für die Einrichtung von Sonderpädagogischen
Pflegestellen statt. Dies hat voraussichtlich keine Senkung der Fallzahlen
insgesamt zur Folge, eröffnet aber die Möglichkeit der Unterbringung im
familiären Rahmen einer Pflegestelle auch für stark problembehaftete und
besonders bedürftige Kinder.
In
Fällen, in denen dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nachgegangen wird,
ist die Bandbreite möglicher Hilfen je nach Ausgangslage eingeschränkt. Oft
kommen nur stationäre Hilfen in Betracht. Eine so erfolgte Unterbringung
mehrerer Kinder hat dann schon einen spürbaren Anstieg der Fallzahlen im
Bereich der Dauerpflegen oder dem der Unterbringung in einer Einrichtung zur
Folge.
Fälle
die aufgrund von Zuständigkeitsänderungen übernommen werden müssen, weisen kaum
Steuerungspotential auf. Hier lassen sich keine Konzepte entwickeln. Aktuell
stellt es sich so dar, dass von allen stationären Hilfen, die nach dem Beginn der
Erfassung im Juni 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt laufen, bzw. gelaufen sind,
22 von anderen Jugendämtern übernommen wurden. Dies waren 9 Pflegeverhältnisse
und 13 Heimunterbringungen.
Für
die Steuerung der Dauer von Hilfen bzw. deren Verläufe soll ein elektronisch
gestütztes Berichtswesen installiert werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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