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Ratsinformation
14.10.2005 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Rehl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie beurteilt der Magistrat das Verhalten eines Ortsvorstehers, der sich unter Verwendung seines Titels in den Bundestagswahlkampf einschaltete ?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Es
gibt keine Vorschrift, die es einem Ortsvorsteher verbietet, als Ortsvorsteher
einen Wahlaufruf zu unterschreiben.
Heinz
Wahlers hat einen solchen Wahlaufruf für Sören Bartol unterschrieben. Dieser
Wahlaufruf wurde kurz vor der Bundestagswahl am 18. September verteilt.
Das
Verhalten von Heinz Wahlers ist nicht zu beanstanden.
Ein
Hinweis für den Fragesteller:
Auch
ein Ministerpräsident wie etwa Roland Koch lässt es sich nicht nehmen, sich als
Ministerpräsident in den Bundestagswahlkampf einzuschalten. Das darf er. Und
dieses Recht hat auch ein Ortsvorsteher.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Rehlich (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen