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Ratsinformation
14.10.2005 - 4.16 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
wird der Betreiber des geplanten Großbordells zur Verantwortung gezogen, wenn
sich bei Kontrollen herausstellt, dass illegal Beschäftigte oder
Zwangsprostituierte im Laufhaus arbeiten?
(Zur Erläuterung: Es wird berichtet, dass der Betreiber
lediglich als Vermieter fungiert und sich der Verantwortung entzieht)
Die
Kleine Anfrage wird schriftlich mit der Niederschrift beantwortet.
Zuständiger
Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel
Werden
im Bereich der Gaststätte illegale
Tätigkeiten festgestellt, erfolgt der Widerruf der Gaststättenerlaubnis.
Bei
strafrechtlichen Verstößen des Betreibers des Laufhauses prüft das
Regierungspräsidium Gießen, inwieweit eine Gewerbeuntersagung nach der
Gewerbeordnung möglich ist.
Unabhängig
davon werden bei begründetem Verdacht
Strafverfahren gegen jede in diesem Bereich tätige Person eingeleitet.