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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2005 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anne Opperm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kommen Regressforderungen und - wenn ja - in welcher Höhe auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Es kommen Regressforderungen auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt, da eine Versagung rechtswidrig wäre. Die Frage nach der Höhe der Regressforderungen kann nicht beantwortet werden, da der Stadt Marburg keine ausreichenden Informationen über einschlägige Investitionen der Antragsteller vorliegen.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Oppermann (CDU), Köster (ML) und Schwebel (FDP) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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