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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.11.2005 - 10 Anhebung der Kreisumlage ab 2006 durch Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Faecks (BfM). Die Vorlage wurde im Ausschuss ausführlich beraten. Auf Wunsch des Stadtverordneten Rehlich hat der Oberbürgermeister im ersten Satz unter Punkt 8 des Beschlusstenors das Wort „massiv“ gestrichen. In dieser korrigierten Fassung empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.

 

Die Vorlage wurde auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Auch dort wurde die textliche Korrektur vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Mit Betroffenheit und Bestürzung nimmt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg zur Kenntnis, dass das Land den Ermäßigungssatz für die Kreisumlage im Finanzausgleichsgesetz unter Verweis auf die Änderungen durch Hartz IV von derzeit 50 % auf 43,5 % absenken und damit die Kreisumlagebelastung für die Sonderstatusstädte strukturell um 6,5 % erhöhen will.

 

Die Stadtverordnetenversammlung protestiert mit Nachdruck gegen diese Benachteiligung Marburgs.  Die vorgesehene Änderung widerspricht dem notwendigen Kostenausgleich für die Wahrnehmung der Kreisaufgaben auf städtischer Ebene:

 

 

1.   Es hat sich keine Änderung der materiellen Rechtslage in der Aufgabenwahr-nehmung der Sonderstatusstädte für die Sozialhilfe ergeben.

 

2.            Marburg hat wie andere Sonderstatusstädte die Ausführungsträgerschaft für das SGB XII behalten und verfügt damit weiterhin über ein Sozialamt, für das sie Personal- und Sachkosten bereithalten muß. Hinzu kommen erhebliche Leistungen an soziale Institutionen und Verbände.

 

3.            Marburg hätte - wie die übrigen Sonderstatusstädte - ebenfalls im Rahmen der Option für das SGB II die Aufgabenträgerschaft wählen und umsetzen können. Hätte das Land vor dieser Entscheidungsmöglichkeit die von ihm geplante Änderung bekanntgegeben, wäre die Entscheidungslage offen gewesen.

 

4.   Das SGB II bewirkt im Verhältnis Stadt und Landkreis keine Veränderung der Kostenlast, denn die Landkreise erhalten vom Bund eine auskömmliche Verwaltungspauschale für ihren Personal- und Sachkosteneinsatz.

 

5.   Hätten die Sonderstatusstädte ebenfalls für die Wahrnehmung von SGB II optiert, stünde ihnen diese Verwaltungspauschale in gleichem Maße zu.

 

6.   Der Bund hat durch das neue SGB II eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Sozialhilfeträger errechnet, aber im Gegenzug das Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet. Marburg ist Jugendhilfe- und Kindergartenträger. Das bedeutet: Durch die Neuregelung wird die Stadt mit einer neuen Aufgabe und Kostenlast beschwert ohne von den Entlastungswirkungen zu profitieren; diese kommen ausschließlich den Landkreisen zugute. Durch die geplante FAG-Änderung würde diese Ungerechtigkeit zementiert und verstärkt.

 

7.   Die unzumutbare Sonderlast für Marburg würde auf der Basis der derzeit bekannten Zahlen für den kommunalen Finanzausgleich 2006 gut 2 Mio Euro betragen. Im Landkreis würden allerdings letztlich weniger als 1 Mio Euro verbleiben. Zusätzliche Gewinner wären über den Finanzausgleich die anderen Landkreise in Hessen, die damit alle von der Mehrbelastung der Sonderstatusstädte profitieren würden.

 

8.   Die Gesamtrechnung des Landes ist fehlerhaft. Sie berücksichtigt die Aufgaben der Schulträgerschaft überhaupt nicht und stellt deshalb deren Zuschußbedarf in die Gesamtrechnung nicht ein. Dieser beläuft sich für Marburg im Entwurf des Haushalts 2006 (Stand Magistrat zur 2. Lesung) allein im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushalts auf rund 7,7 Mio Euro. Sie berücksichtigt auch nicht die nach wie vor bestehende Aufgabenträgerschaft für das SGB XII, die Einrichtungen für Obdachlose, für Frauenhäuser, für Drogenberatung u.v.a.m. und erst recht nicht die zahllosen Infrastruktureinrichtungen, die die Stadt außer im Sozialbereich auch und gerade für die Kreisbevölkerung noch bereitstellt.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb den Landtag auf, den mit dem Lahn-Dill-Gesetz des Jahres 1979 geschaffenen historischen Kompromiß für die finanzielle Bewertung der Kreisaufgaben durch die Sonderstatusstädte bestehen zu lassen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert ferner die Marburger Landtagsabgeordneten auf, im Gesetzgebungsverfahren des Hessischen Landtages die berechtigten Interessen ihrer Stadt zu vertreten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weiterhin alle Schritte gegen die beabsichtigte Benachteiligung zu unternehmen.

 

Darüber hinaus ermächtigt sie den Magistrat, auch rechtliche Schritte einzuleiten, um die ungerechtfertigte Zusatzbelastung für die Stadt Marburg abzuwehren.

 

 

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