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Ratsinformation
25.11.2005 - 10 Anhebung der Kreisumlage ab 2006 durch Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform berichtet
der Vorsitzende Stadtverordneter Faecks (BfM). Die Vorlage wurde im Ausschuss
ausführlich beraten. Auf Wunsch des Stadtverordneten Rehlich hat der
Oberbürgermeister im ersten Satz unter Punkt 8 des Beschlusstenors das Wort
massiv gestrichen. In dieser korrigierten Fassung empfiehlt der Ausschuss die
Zustimmung.
Die
Vorlage wurde auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Auch dort wurde die
textliche Korrektur vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Mit
Betroffenheit und Bestürzung nimmt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Marburg zur Kenntnis, dass das Land den Ermäßigungssatz für die Kreisumlage im
Finanzausgleichsgesetz unter Verweis auf die Änderungen durch Hartz IV von
derzeit 50 % auf 43,5 % absenken und damit die Kreisumlagebelastung für die
Sonderstatusstädte strukturell um 6,5 % erhöhen will.
Die
Stadtverordnetenversammlung protestiert mit Nachdruck gegen diese Benachteiligung
Marburgs. Die vorgesehene Änderung
widerspricht dem notwendigen Kostenausgleich für die Wahrnehmung der
Kreisaufgaben auf städtischer Ebene:
1. Es hat sich keine Änderung der materiellen
Rechtslage in der Aufgabenwahr-nehmung der Sonderstatusstädte für die
Sozialhilfe ergeben.
2. Marburg hat wie andere
Sonderstatusstädte die Ausführungsträgerschaft für das SGB XII behalten und
verfügt damit weiterhin über ein Sozialamt, für das sie Personal- und
Sachkosten bereithalten muß. Hinzu kommen erhebliche Leistungen an soziale
Institutionen und Verbände.
3. Marburg hätte - wie die übrigen
Sonderstatusstädte - ebenfalls im Rahmen der Option für das SGB II die
Aufgabenträgerschaft wählen und umsetzen können. Hätte das Land vor dieser
Entscheidungsmöglichkeit die von ihm geplante Änderung bekanntgegeben, wäre die
Entscheidungslage offen gewesen.
4. Das SGB II bewirkt im Verhältnis Stadt und
Landkreis keine Veränderung der Kostenlast, denn die Landkreise erhalten vom
Bund eine auskömmliche Verwaltungspauschale für ihren Personal- und
Sachkosteneinsatz.
5. Hätten die Sonderstatusstädte ebenfalls für
die Wahrnehmung von SGB II optiert, stünde ihnen diese Verwaltungspauschale in
gleichem Maße zu.
6. Der Bund hat durch das neue SGB II eine
Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Sozialhilfeträger errechnet, aber im
Gegenzug das Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet. Marburg ist
Jugendhilfe- und Kindergartenträger. Das bedeutet: Durch die Neuregelung wird
die Stadt mit einer neuen Aufgabe und Kostenlast beschwert ohne von den
Entlastungswirkungen zu profitieren; diese kommen ausschließlich den
Landkreisen zugute. Durch die geplante FAG-Änderung würde diese Ungerechtigkeit
zementiert und verstärkt.
7. Die unzumutbare Sonderlast für Marburg würde
auf der Basis der derzeit bekannten Zahlen für den kommunalen Finanzausgleich
2006 gut 2 Mio Euro betragen. Im Landkreis würden allerdings letztlich weniger
als 1 Mio Euro verbleiben. Zusätzliche Gewinner wären über den Finanzausgleich
die anderen Landkreise in Hessen, die damit alle von der Mehrbelastung der
Sonderstatusstädte profitieren würden.
8. Die Gesamtrechnung des Landes ist fehlerhaft.
Sie berücksichtigt die Aufgaben der Schulträgerschaft überhaupt nicht und
stellt deshalb deren Zuschußbedarf in die Gesamtrechnung nicht ein. Dieser
beläuft sich für Marburg im Entwurf des Haushalts 2006 (Stand Magistrat zur 2.
Lesung) allein im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushalts auf rund 7,7 Mio Euro.
Sie berücksichtigt auch nicht die nach wie vor bestehende Aufgabenträgerschaft
für das SGB XII, die Einrichtungen für Obdachlose, für Frauenhäuser, für
Drogenberatung u.v.a.m. und erst recht nicht die zahllosen
Infrastruktureinrichtungen, die die Stadt außer im Sozialbereich auch und
gerade für die Kreisbevölkerung noch bereitstellt.
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb den Landtag auf, den mit dem
Lahn-Dill-Gesetz des Jahres 1979 geschaffenen historischen Kompromiß für die
finanzielle Bewertung der Kreisaufgaben durch die Sonderstatusstädte bestehen
zu lassen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert ferner die Marburger Landtagsabgeordneten
auf, im Gesetzgebungsverfahren des Hessischen Landtages die berechtigten
Interessen ihrer Stadt zu vertreten.
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weiterhin alle Schritte
gegen die beabsichtigte Benachteiligung zu unternehmen.
Darüber
hinaus ermächtigt sie den Magistrat, auch rechtliche Schritte einzuleiten, um
die ungerechtfertigte Zusatzbelastung für die Stadt Marburg abzuwehren.