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Ratsinformation
17.11.2005 - 6 Bauleitplanung der Stadt Marburg (San.-Gebiet N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 17.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:08
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Klöck stellt die Vorlage anhand der Planunterlagen vor.
Herr
Wüst bittet, ins Protokoll aufzunehmen, dass eine Zustimmung zu dieser
Bauleitplanungsvorlage nicht automatisch eine Zustimmung zur Variante 3
der Ketzerbach-Gestaltung bedeutet. Die Vertreter des Magistrats bestätigen
diese Auffassung und erklären, dass es sich hierbei um zwei völlig voneinander
unabhängige Vorlagen handelt.
Nach
Diskussion über die Vorlage wird die Sitzung unterbrochen, um Herrn Haberle und
Herrn Oehring, einem Hauseigentümer der Ketzerbach, Gelegenheit zu geben, zur
Sache zu sprechen. Zeitgleich wird ein an den Bauausschuss adressierter Brief
des Rechtsanwaltes Mißler und dreier weiterer Absender, welcher die Lösung der
Parkplatzproblematik thematisiert, an die Ausschussmitglieder verteilt.
Herr
Haberle befragt den Magistrat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalbuches/Denkmaltopographie
(2006 oder später?) und regt ein Inkrafttreten zumindest für den in der Vorlage
benannten Teilbereich in 2006 an. Zudem fragt Herr Haberle, ob der Landschaftsplan
Mitte in Einklang mit dieser Vorlage steht.
Darüber
hinaus weist Herr Haberle darauf hin, dass auf S. 62 der Vorlage die Anregungen
des Aktionsforums Stadtentwicklung hinsichtlich "Erarbeitung und Abgleich
mit Gesamtstadtentwicklungsplan" und "Prüfung nach Öffnung des
Ketzerbaches" nicht richtig interpretiert wurden. Gemeint waren zum Einen
der Wettbewerbsbeitrag "Stadt 2030" und zum Anderen ein
"ebenerdiges Zitat der Ketzerbach in ca. 20 cm Breite mit solarbetriebener
Pumpe".
Herr
Markus beantragt, den Stadtverordneten diese Ausführungen Herrn Haberles als
Tischvorlage in der Parlamentssitzung am 25.11.2005 zur Verfügung zu stellen.
Herr
Köster-Sollwedel fragt, warum für die Wilhelm-Roser-Straße kein Bewohnerparken
ausgewiesen ist. Herr Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet die Frage und sagt
zu, dass seitens der Verwaltung geprüft wird, ob unter den Neuregelungen des
Bewohnerparkens eine Einbeziehung der Wilhelm-Roser-Straße möglich ist. Dem
Protokoll soll eine Übersicht beigefügt werden, aus der ersichtlich ist, in
welchem Bereich die von der Umgestaltung der Ketzerbach betroffenen Bewohner
ihr Fahrzeug abstellen können.
In
der durch Herrn Haberle ergänzten bzw. korrigierten Form wird die Vorlage zur
Abstimmung gestellt.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Sanierungsbebauungspläne Nr. 1/S 66, 1/S 69, 1/S 70 und 1/S 71 im
Sanierungsgebiet "Nördliche Altstadt" werden als Grundlage für die
Offenlage gem. § 3 und 4 BauGB beschlossen. Für die Sanierungsbebauungspläne
muss keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
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