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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.11.2005 - 6 Bauleitplanung der Stadt Marburg (San.-Gebiet N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klöck stellt die Vorlage anhand der Planunterlagen vor.

 

Herr Wüst bittet, ins Protokoll aufzunehmen, dass eine Zustimmung zu dieser Bauleitplanungsvorlage nicht automatisch eine Zustimmung zur Variante 3 der Ketzerbach-Gestaltung bedeutet. Die Vertreter des Magistrats bestätigen diese Auffassung und erklären, dass es sich hierbei um zwei völlig voneinander unabhängige Vorlagen handelt.

 

Nach Diskussion über die Vorlage wird die Sitzung unterbrochen, um Herrn Haberle und Herrn Oehring, einem Hauseigentümer der Ketzerbach, Gelegenheit zu geben, zur Sache zu sprechen. Zeitgleich wird ein an den Bauausschuss adressierter Brief des Rechtsanwaltes Mißler und dreier weiterer Absender, welcher die Lösung der Parkplatzproblematik thematisiert, an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Herr Haberle befragt den Magistrat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalbuches/Denkmaltopographie (2006 oder später?) und regt ein Inkrafttreten zumindest für den in der Vorlage benannten Teilbereich in 2006 an. Zudem fragt Herr Haberle, ob der Landschaftsplan Mitte in Einklang mit dieser Vorlage steht.

Darüber hinaus weist Herr Haberle darauf hin, dass auf S. 62 der Vorlage die Anregungen des Aktionsforums Stadtentwicklung hinsichtlich "Erarbeitung und Abgleich mit Gesamtstadtentwicklungsplan" und "Prüfung nach Öffnung des Ketzerbaches" nicht richtig interpretiert wurden. Gemeint waren zum Einen der Wettbewerbsbeitrag "Stadt 2030" und zum Anderen ein "ebenerdiges Zitat der Ketzerbach in ca. 20 cm Breite mit solarbetriebener Pumpe".

 

Herr Markus beantragt, den Stadtverordneten diese Ausführungen Herrn Haberles als Tischvorlage in der Parlamentssitzung am 25.11.2005 zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Köster-Sollwedel fragt, warum für die Wilhelm-Roser-Straße kein Bewohnerparken ausgewiesen ist. Herr Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet die Frage und sagt zu, dass seitens der Verwaltung geprüft wird, ob unter den Neuregelungen des Bewohnerparkens eine Einbeziehung der Wilhelm-Roser-Straße möglich ist. Dem Protokoll soll eine Übersicht beigefügt werden, aus der ersichtlich ist, in welchem Bereich die von der Umgestaltung der Ketzerbach betroffenen Bewohner ihr Fahrzeug abstellen können.

 

In der durch Herrn Haberle ergänzten bzw. korrigierten Form wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sanierungsbebauungspläne Nr. 1/S 66, 1/S 69, 1/S 70 und 1/S 71 im Sanierungsgebiet "Nördliche Altstadt" werden als Grundlage für die Offenlage gem. § 3 und 4 BauGB beschlossen. Für die Sanierungsbebauungspläne muss keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:            Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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