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Ratsinformation
22.11.2005 - 4 Haushaltssituation 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Oberbürgermeister
Vaupel und Bürgermeister Dr. Kahle nehmen zu der Vorlage ausführlich Stellung.
Ergänzend
wird angemerkt, dass nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern der Haupt-
und Finanzausschuss die unter Buchstabe B aufgeführten Beschlüsse fassen soll
und die Stadtverordnetenversammlung diese dann zur Kenntnis nimmt.
Nunmehr
nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die unter Buchstabe A aufgeführten Punkte
zur Kenntnis.
Anschließend
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei Stimmenthaltung von CDU und Zählgemeinschaft
(FDP und BfM) mit den Stimmen von SPD, Grünen und Marburger Linken:
1. In Anbetracht der oben unter A. 2. und A. 3.
dargestellten Lage wird der Verwendung der in das Jahr 2005 übertragenen
Haushaltsausgabereste der Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste“ in
Höhe von 20.394,50 € (Budget 28 200) und 99.083,20 € (Budget 28
300) für die laufende Aufgabenerfüllung bzw. Leistung von Ausgaben innerhalb
dieser Budgets zugestimmt.
2. Zur Deckung der Mehrausgaben von 950.000
€ in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200
und 28 300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung der fachbereichs-
und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit
noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II
grundsätzlich zugestimmt.
Es wird
darauf hingewiesen, dass in der Vorlage zur Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25. November 2005 eine veraltete Version der
Vorlage abgedruckt ist. Die aktuelle und heute beschlossene Vorlage wird den
Stadtverordneten in der Sitzung als Tischvorlage zur Kenntnisnahme zur
Verfügung gestellt.
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