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Ratsinformation
22.11.2005 - 6 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
1. Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8820/5000 „Bauunterhaltung“
bis zu einer Höhe von 120.000 € zugestimmt.
2. Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen von 100.000 € bei der
Hst. 9000/0100 „Einkommensteueranteil“ und durch Mehreinnahmen von
20.000 € bei der Hst. 9000/0120 „Umsatzsteueranteil“.
3. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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