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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.11.2005 - 6 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8820/5000 „Bauunterhaltung“ bis zu einer Höhe von 120.000 € zugestimmt.

 

2.         Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen von 100.000 € bei der Hst. 9000/0100 „Einkommensteueranteil“ und durch Mehreinnahmen von 20.000 € bei der Hst. 9000/0120 „Umsatzsteueranteil“.

 

3.         Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.         Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Da die Vorlage bereits den Stadtverordneten am 25. November zur Kenntnis gegeben wird, ist eine erneute Kenntnisnahme des Haupt- und Finanzausschusses in der Dezembersitzung entbehrlich.

 

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