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Ratsinformation
16.11.2005 - 3 Anhebung der Kreisumlage ab 2006 durch Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 16.11.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister verweist zunächst auf das vorgesehene gemeinsame Vorgehen aller betroffenen Sonderstatusstädte, die ihre Haltung über den Hessischen Städtetag koordinieren und abstimmen würden. Der jetzt bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sehe eine Kürzung des Ermäßigungssatzes für die Kreisumlagegrundlagen der Sonderstatusstädte von 50 % auf 43,5 % vor und werde begründet mit der Änderung der Auftragsverwaltung bei der Durchführung der Sozialhilfe, die im hiesigen Landkreis mit der Einrichtung des Kreisjobcenters (KJC) ihren Ausdruck gefunden habe. Verbunden mit der Reduktion des Ermäßigungssatzes um 6,5 % sei eine unzumutbare Belastung der Sonderstatusstädte, die insgesamt 12,1 Millionen Euro betrage. Allerdings würden von diesen 12,1 Millionen Euro lediglich 7,4 Millionen Euro bei den 7 Kreisen mit Sonderstatusstädten verbleiben, während 4,7 Millionen Euro aufgrund der Umverteilung der Schlüsselzuweisung an die anderen 14 Landkreise gingen. Inzwischen werde für 2006 eine Übergangsregelung diskutiert, nach der die Sonderstatusstädte verpflichtet seien, in 2006 lediglich die Beiträge an ihre Landkreise aufzubringen, während dann ab dem 1. Januar 2007 die volle Umlage zu zahlen sei. Für Marburg ergibt sich nach den Worten des Oberbürgermeisters eine finanzielle Mehrbelastung von jährlich 2,04 Millionen Euro. Für die Übergangslösung habe man rund 990.000 Euro errechnet.
Abschließend wird unter Hinweis auf
die Berechnungen des Hessischen Städtetages über die Entlastungen einerseits
und über die Kostenbelastung für die Leistungen, die die Stadt Marburg als
Sonderstatusstadt andererseits anstelle des Kreises erbringt, festgestellt,
dass im Ergebnis nach wie vor eine Belastung von rund 13 Millionen Euro bei der
Stadt verbleibt.
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