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Ratsinformation
25.11.2005 - 16 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (He...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis
90/Die Grünen). Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die
Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Stadt Marburg setzt die jeweils für die Landesebene gültigen Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auch auf kommunaler
Ebene bei ihren Behörden und Dienststellen, sowie bei sonstigen Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen die
Stadt maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den gleichen
Wirkungen und Rechten um.
Diese
Regelungen haben für die Stadt Marburg den Charakter von Mindeststandards. Alle
Maßnahmen, die darüber hinaus getroffen wurden oder in Planung sind, bleiben
davon unberührt.
Darüber hinaus soll der Magistrat beim Hessischen Städtetag dafür werben, dass auch andere hessische Kommunen diesen Weg gehen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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