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Ratsinformation
25.11.2005 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pöt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beabsichtigt
der Magistrat im Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt/Am Weinberg eine
Veränderungssperre zu verhängen, bis der in absehbarer Zeit verfasste
Bebauungsplan verabschiedet ist?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die
vier jetzt zur Offenlage vorbereiteten Sanierungsbebauungspläne benötigen keine
Veränderungssperre, da sie bereits durch den in 1997 gefassten
Aufstellungsbeschluss sämtliche planungsrechtlichen und verfahrenstechnischen
Voraussetzungen für die Absicherung der Bauleitplanung aufweisen (vgl. § 2
Baugesetzbuch Aufstellung der Bauleitpläne" und § 14 Baugesetzbuch
Veränderungssperre").
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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