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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2005 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Investitionsprogramm, die Haushaltssatzung und den Stellenplan ausführlich beraten.

 

Um Einzelabstimmungen in der Stadtverordnetenversammlung zu vermeiden, trägt der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich die im Haupt- und Finanzausschuss vorgenommenen Einzelabstimmungen zu den Anträgen der Fraktionen vor. Die entsprechende Liste über die vorgenommenen Einzelabstimmungen liegt den Stadtverordneten vor und ist Bestandteil dieser Niederschrift (Anlage). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Investitionsprogramm, der Haushaltssatzung und dem Stellenplan zuzustimmen.

 

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stellenkegel soll unter Einbeziehung der Angestelltenstellen neu berechnet werden. Es ist ein Personalentwicklungsplan zu erstellen. Es soll keine Beförderungen auf Stellen ab A 12 geben.

 

Aussprache wurde angemeldet.

 

Wie der Stadtverordnetenvorsteher berichtet, hat der Ältestenrat die Redezeiten für die Haushaltsdebatte vereinbart. Die Regelung orientiert sich an der Festlegung der vergangenen Jahre:

 

SPD            45 Minuten

CDU            40 Minuten

Bündnis 90/Die Grünen       30 Minuten

Marburger Linke           21 Minuten

BfM              20 Minuten

F.D.P          20 Minuten

MBL             18 Minuten

 

Änderungen hinsichtlich der Redezeiten werden aus dem Hause nicht gewünscht. Sie gelten somit als genehmigt.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Severin (SPD), Dr. Wulff (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Köster (Marburger Linke), Faecks (BfM), Wüst (F.D.P.), Ludwig (MBL), Daser (SPD), Heubel (CDU), Dr. Baumann (Bündnis 90/DieGrünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (F.D.P.), Brahms (SPD), Oppermann (CDU) und Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister als Kämmerer.

 

Während der Haushaltsdebatte hat von 20.22 Uhr bis 20.50 Uhr die stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe (SPD) die Sitzungsleitung übernommen. Von 22.00 Uhr bis 22.20 Uhr wurde die Sitzung erneut durch die stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe geleitet.

 

Nach der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst die gewünschten Einzelabstimmungen über die Anträge der verschiedenen Fraktionen durchführen.

 

Anträge der CDU-Fraktion

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion zum § 8 – Sperren – der Haushaltssatzung wird abgelehnt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion zu § 10 – Besondere Bestimmungen zum Stellenplan – wird abgelehnt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:

 

Die Anträge zum Verwaltungshaushalt und zum Vermögenshaushalt der CDU-Fraktion werden abgelehnt.

 

Anträge der Fraktion Marburger Linke

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke, bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Anträge der Fraktion Marburger Linke zum Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt werden abgelehnt.

 

Anträge der MBL-Fraktion

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der MBL-Fraktion und Nein-Stimmen der SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Marburger Linke sowie bei Enthaltung der BfM und der F.D.P. folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der MBL-Fraktion zum Verwaltungshaushalt wird abgelehnt.

 

Anträge der F.D.P-. und BfM-Fraktionen

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus BfM, F.D.P. und MBL bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linke sowie bei Enthaltung der CDU  folgenden Beschluss:

 

Die Anträge zum Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt werden abgelehnt.

 

Sodann lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die in der Vorlage abgedruckte Gesamtvorlage zum Haushalt abstimmen:

 

Zu I der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und Marburger Linke folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2005 bis 2009 mit einem Volumen von 92.807.000 € beschlossen.

 

Zu II der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und Marburger Linke folgenden Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf                                      143.220.000 €

 

in der Ausgabe auf                                        143.220.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf                                      25.760.000 €

 

in der Ausgabe auf                                        25.760.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 5.688.500 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

Abteilung A                                                   -

 

Abteilung B                                          1.438.000 €

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

2007                                                    1.000.000 €

 

2008                                                    1.000.000 €

 

2009                                                       500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2006 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.584.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1.            Grundsteuer    a)            für die land- und forst-

wirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                       280 v. H.

 

b)         für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                      330 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                            400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 

Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes  ab

und/oder absoluter Betrag ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Zu III (Stellenplan) der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und Marburger Linke folgenden Beschluss:

 

Der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 97,85 Beamten- und 609,64 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt.

Zum Stellenkegel fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und Marburger Linke folgenden Beschluss:

Der Stellenkegel soll unter Einbeziehung der Angestelltenstellen neu berechnet werden. Es ist ein Personalentwicklungsplan zu erstellen. Es soll keine Beförderungen auf Stellen ab A 12 geben.

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