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Ratsinformation
16.12.2005 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:12
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker
(SPD). Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Investitionsprogramm, die
Haushaltssatzung und den Stellenplan ausführlich beraten.
Um Einzelabstimmungen in der Stadtverordnetenversammlung zu vermeiden,
trägt der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich die im
Haupt- und Finanzausschuss vorgenommenen Einzelabstimmungen zu den Anträgen der
Fraktionen vor. Die entsprechende Liste über die vorgenommenen
Einzelabstimmungen liegt den Stadtverordneten vor und ist Bestandteil dieser
Niederschrift (Anlage). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Investitionsprogramm, der
Haushaltssatzung und dem Stellenplan zuzustimmen.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Stellenkegel soll unter Einbeziehung der Angestelltenstellen neu berechnet
werden. Es ist ein Personalentwicklungsplan zu erstellen. Es soll keine
Beförderungen auf Stellen ab A 12 geben.
Aussprache
wurde angemeldet.
Wie
der Stadtverordnetenvorsteher berichtet, hat der Ältestenrat die Redezeiten für
die Haushaltsdebatte vereinbart. Die Regelung orientiert sich an der Festlegung
der vergangenen Jahre:
SPD 45
Minuten
CDU 40
Minuten
Bündnis 90/Die Grünen 30
Minuten
Marburger Linke 21
Minuten
BfM 20
Minuten
F.D.P 20
Minuten
MBL 18
Minuten
Änderungen hinsichtlich der Redezeiten werden aus dem
Hause nicht gewünscht. Sie gelten somit als genehmigt.
Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache.
Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Severin (SPD), Dr. Wulff
(CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Köster (Marburger Linke), Faecks
(BfM), Wüst (F.D.P.), Ludwig (MBL), Daser (SPD), Heubel (CDU), Dr. Baumann
(Bündnis 90/DieGrünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (F.D.P.), Brahms
(SPD), Oppermann (CDU) und Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen).
Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister als
Kämmerer.
Während der Haushaltsdebatte hat von 20.22 Uhr bis 20.50 Uhr die stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe (SPD) die Sitzungsleitung übernommen. Von 22.00 Uhr bis 22.20 Uhr wurde die Sitzung erneut durch die stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe geleitet.
Nach der Aussprache lässt der
Stadtverordnetenvorsteher zunächst die gewünschten Einzelabstimmungen über die
Anträge der verschiedenen Fraktionen durchführen.
Anträge der CDU-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen
aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger
Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion zum § 8 Sperren der Haushaltssatzung wird abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen
aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger
Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion zu § 10 Besondere Bestimmungen zum Stellenplan wird abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen
aus CDU und F.D.P. bei Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger
Linke und bei Enthaltung der BfM und der MBL folgenden Beschluss:
Die Anträge zum Verwaltungshaushalt und zum Vermögenshaushalt der CDU-Fraktion werden abgelehnt.
Anträge der Fraktion Marburger Linke
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke,
bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:
Die Anträge der Fraktion Marburger Linke zum Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt werden abgelehnt.
Anträge der MBL-Fraktion
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der MBL-Fraktion und
Nein-Stimmen der SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Marburger Linke sowie bei
Enthaltung der BfM und der F.D.P. folgenden Beschluss:
Der Antrag der MBL-Fraktion zum Verwaltungshaushalt wird abgelehnt.
Anträge der F.D.P-. und BfM-Fraktionen
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus BfM, F.D.P. und MBL bei
Nein-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linke sowie bei
Enthaltung der CDU folgenden Beschluss:
Die
Anträge zum Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt werden abgelehnt.
Sodann
lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die in der Vorlage abgedruckte
Gesamtvorlage zum Haushalt abstimmen:
Zu
I der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und
Marburger Linke folgenden Beschluss:
Gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2005 bis 2009 mit einem Volumen von 92.807.000 beschlossen.
Zu
II der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und
Marburger Linke folgenden Beschluss:
Aufgrund
der §§ 94 ff. HGO wird folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen.
§
1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt
in
der Einnahme auf 143.220.000
in
der Ausgabe auf 143.220.000
und
im Vermögenshaushalt
in
der Einnahme auf
25.760.000
in
der Ausgabe auf
25.760.000
festgesetzt.
§
2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt
erforderlich ist, wird auf 5.688.500 festgesetzt.
Darin
sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung
A -
Abteilung
B 1.438.000
enthalten.
Der
Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen
Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 festgesetzt.
Die
Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:
2007 1.000.000
2008 1.000.000
2009
500.000
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2006 zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.584.500 festgesetzt.
§
4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000
festgesetzt.
§
5
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land-
und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280
v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 330
v. H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v. H.
§
6
Es
gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
§
7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß
§ 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit
für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen
übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung
des Haushaltsansatzes ab |
und/oder
absoluter Betrag ab |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
20
% |
10.000
|
|
|
|
Vermögenshaushalt |
10
% |
100.000
|
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.
§
8
Sperren
Die
Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze,
Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange
gesperrt.
Freigabe
erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt
der Betrag für ein neues Projekt 500.000 , ist die Zustimmung des Haupt- und
Finanzausschusses einzuholen.
Die
bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
§
9
Kredite vom Kapitalmarkt
Sollte
sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und
Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio.
überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum Stellenplan
Die
Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Freigabe
erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-)
Besetzung.
Die
bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
Zu
III (Stellenplan) der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit
Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus
CDU, F.D.P und Marburger Linke folgenden Beschluss:
Der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 97,85 Beamten- und 609,64 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt.
Zum
Stellenkegel fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis
90/Die Grünen, MBL und BfM bei Nein-Stimmen aus CDU, F.D.P und Marburger Linke
folgenden Beschluss:
Der Stellenkegel soll unter Einbeziehung der Angestelltenstellen neu berechnet werden. Es ist ein Personalentwicklungsplan zu erstellen. Es soll keine Beförderungen auf Stellen ab A 12 geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen