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Ratsinformation
16.12.2005 - 6 Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl am 27. Nove...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:12
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie der Stadtverordnetenvorsteher berichtet, sind gegen die Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl keine Einsprüche eingegangen. Somit ist die Wahl für gültig zu erklären.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig
folgenden Beschluss:
1. Die in § 64 i. V. m. § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) genannten Fälle liegen nicht vor.
2. Die am 27.
November 2005 erfolgte Wahl zum Ausländerbeirat ist gültig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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