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ALLRIS - Auszug

16.12.2005 - 6 Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl am 27. Nove...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie der Stadtverordnetenvorsteher berichtet, sind gegen die Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl keine Einsprüche eingegangen. Somit ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die in § 64 i. V. m. § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

2.       Die am 27. November 2005 erfolgte Wahl zum Ausländerbeirat ist gültig.

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