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ALLRIS - Auszug

16.12.2005 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Vorfahrtsregelung im Bereich der Kantstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Brüder-Grimm-Straße zugunsten der Kantstraße zu ändern?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in denen immer die Vorfahrtsregelung rechts vor links gelten soll und vorfahrtsregelnde Zeichen nicht aufzustellen sind. Da es im Bereich der Stadt Marburg viele Bereiche mit schwierigen topografischen Verhältnissen gibt, wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Änderung der Vorfahrtsregelung in dem genannten Bereich vorgenommen.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Wölk (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet. Es wird begehrt, die Unfallhäufigkeit im genannten Bereich festzustellen und der Fragestellerin mitzuteilen.

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