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Ratsinformation
16.12.2005 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gunilla Ris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:12
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
der Magistrat damit einverstanden, dass eine stadteigene Immobilie (der Kiosk unter
der Stadtautobahnbrücke) mit dem Hoheitszeichen eines undemokratischen Staates
bemalt ist?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die Gestaltung einer Verkaufsfläche muss aus unserer
Sicht von der jeweiligen Unternehmerin so angelegt werden, dass der
Unternehmenszweck möglichst effektiv unterstützt wird. Die Beurteilung dessen, was dem jeweiligen
Unternehmenszweck möglichst förderlich ist, muss ebenfalls der Einschätzung und
Definitionsmacht der Unternehmerin überlassen werden. Die Stadt kann keinen
Einfluss auf unternehmerische Freiheit der Gestaltung von Werbe- und
Verkaufsflächen - und um solche handelt es sich hier - sofern keine
strafrechtlichen oder sittenwidrigen Handlungen zu Grunde liegen. Solche
dürften im vorliegenden Fall kaum justiziabel nachweisbar sein.
Kurzum:
Es mag geschmacklich umstritten sein, ist aber nicht
verboten.
Der Neuanstrich des Containers wurde vor Vermietung
thematisiert. Die konkrete Ausführung wurde aber nicht diskutiert. Die Zustimmung
zur farblichen Neugestaltung wurde unter der Maßgabe erteilt, dass vorher mit
den zuständigen Behörden. (Straßenverkehrsbehörde, Baubehörde, Gewerbeaufsicht)
mögliche diesbezügliche Einwände zu klären seien. Diese Rücksprachen erfolgten.
Einwände wurden behördlicherseits nicht vorgebracht. Die Zustimmung wurde
entsprechend erteilt.
Im Rahmen der Neugestaltung des Containers wurden
keine verfassungsfeindlichen oder anderweitig verbotenen Zeichen verwendet. Die
Gestaltung der Verkaufsfläche unterliegt im übrigen der unternehmerischen
Freiheit. Ein sonstiger Verstoß gegen den Mietvertrag liegt nicht vor. Der
Mietvertrag hat insofern rechtlichen Bestand. Für ein Eingreifen seitens der
Vermieterin fehlt insofern jegliche Handhabe.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Rising Hintz, Röhrkohl und Lohse (alle CDU-Fraktion)
werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.
Um
18.30 übernimmt die stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Laßmann (Bündnis 90/Die
Grünen) die Sitzungsleitung.
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