Seiteninhalt
Ratsinformation
16.12.2005 - 4.8 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wilfried Wü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:12
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Warum
ist der Zugang vom Lahnufer-Parkplatz zum Gelände des Finanzamtes für die Öffentlichkeit
gesperrt?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die
Sperrung des Treppenaufganges erfolgte bereits zu Zeiten, als das Land Hessen
noch Eigentümerin des Lahnvorlandes war. Sie ist somit nicht neu, sondern
besteht schon seit vielen Jahren. Nach Auskunft des Herrn Tripp vom Hessischen
Immobilienmanagement waren wohl Verkehrssicherheitsgründe für diese Sperrung
ausschlaggebend, da die Treppe aufgrund des starken Laubfalles stets eine große
Unfallgefahr darstellt und das Land als frühere Eigentümerin das Haftungsrisiko
durch die Sperrung ausschließen wollte.
Inzwischen
gehört das Lahnvorland und die dazugehörige Böschung nebst Treppe der Stadt.
Die Treppe endet an dem Privatgrundstück des Landes Hessen. Sie stellt keine
Verbindung zu einer öffentlichen Erschließungseinrichtung her.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen