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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2005 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gibt es im Stadtgebiet der Stadt Marburg Hauptverkehrsstraßen oder Schienenwege, für die nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und dem entsprechenden Bundesgesetz vom 24. Juni 2005 Lärmkarten und Lärmaktionspläne erstellt werden müssen? Wenn ja, um welche Verkehrswege handelt es sich, und welche Maßnahmen hat der Magistrat eingeleitet?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

In einer Meldung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz an das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und Reaktorsicherheit auf der Grundlage des §47 c Abs. 5 Bundes.Immissionsschutzgesetz vom 10. Aug. 2005 wird als Hauptverkehrsstraße im Sinne der EU-Richtlinie die B3/B3a benannt, für die eine entsprechende Lärmkarte erstellt werden muss.

 

Im Schreiben führt das Hessische Umweltministerium aus, dass die allgemeine Zuständigkeitsregelung nach §47c Abs. 1 BimschG auf Landesebene weiter konkretisiert werden soll. Nach unserer Kenntnis ist dies bisher noch nicht geschehen.

 

Zur Zeit berechnet das Amt für Straßenverkehrswesen Marburg in Abstimmung mit dem Fachbereich 6 und dem Fachdienst 69 im Hinblick auf die vorgesehene Temporeduktion eine Lärmkarte auf der Basis aktualisierter Verkehrsdaten.

 

Nach Vorlage dieser Karten und Daten wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt, möglicherweise ist bis dahin auch die Zuständigkeit abschließend geklärt worden.

 

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