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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.01.2006 - 5.2 Antrag der FDP-Fraktion betr. Untersuchungsauss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Stadtverordnete Wüst weist darauf hin, dass mit dem "Untersuchungsausschuss" ein Akteneinsichtsausschuss nach § 50 Abs. 2 HGO gemeint ist. Er ist deshalb damit einver-standen, dass auf Vorschlag des Stadtverordnete Severin im ersten Absatz des Antrags-tenors der Untersuchungsausschuss ersetzt wird durch einen Akteneinsichtsausschuss nach §14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Stadtverordnete Heubel erklärt, dass die CDU dem Antrag beitritt.

 

Später erklärt der Stadtverordnete Köster-Sollwedel, dass auch die Marburger Linke dem Antrag beitritt.

 

Der Stadtverordnete Heubel plädiert zunächst dafür, einen eigenen Ausschuss zu bilden.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 18:10 Uhr bis 18:20 Uhr verständigt sich der Ausschuss auf Vorschlag des Stadtverordneten Severin auf folgendes Verfahren:

 

Die Akteneinsicht wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen; der Haupt- und Finanzausschuss wird damit Akteneinsichtsausschuss. In dieser Eigenschaft bildet er eine Arbeitsgruppe, die Vertretern aller Fraktionen offensteht. Die Schlussbetrachtung der Angelegenheit erfolgt dann wieder im eigentlichen Haupt- und Finanzausschuss als Akteneinsichtsausschuss.

 

Weiter ist sich der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag des Stadtverordneten Severin darin einig, dass v. a. folgende Fragen Gegenstand der Akteneinsicht sein sollen:

 

·         Verlauf des Verfahrens bis zur Baugenehmigung

·         Zustandekommen der Sperrgebietsverordnung

·         aktuelle Rechtsprechung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2006 entsprechend beschließt, vereinbart der Haupt- und Finanzausschuss seine erste Sitzung als Akten-einsichtsausschuss für Donnerstag, den 02.02.2006, 17:00 Uhr, Hohe Kante. Zu der Sitzung wird noch gesondert geladen.

 

Der Ausschuss ist daran interessiert, das Verfahren zügig und noch in dieser Legislatur-periode abzuschließen. Der Ausschuss ist sich aber auch bewusst, dass unvorhergesehene Entwicklungen dazu führen können, dass der Abschlussbericht erst in der neuen Stadtver-ordnetenversammlung gegeben werden kann.

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Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, diesem im Aus-schuss vereinbarten Verfahren zuzustimmen.

 

 

Der Stadtverordnete Heubel meldet die Aussprache an.

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