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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.01.2006 - 8.4 Antrag der FDP-Fraktion betr. Untersuchungsauss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD).

 

Im Haupt- und Finanzausschuss haben die Antragsteller darauf hingewiesen, dass mit dem Untersuchungsausschuss ein Akteneinsichtsausschuss nach § 50 Abs, 2 HGO gemeint ist. Im ersten Absatz des Antragstenors wird daher der Betreff Untersuchungsausschuss ersetzt durch Akteneinsichtsausschuss nach § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Stadtverordnete Heubel hat im Haupt- und Finanzausschuss erklärt, dass die CDU dem Antrag beitritt. Ebenso erklärt der Stadtverordnete Köster dies für die Fraktion Marburger Linke. Weiterhin tritt die MBL-Fraktion bei.

 

Nach ausführlicher Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgendes Verfahren vereinbart:

 

Die Akteneinsicht wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird daher zum Akteneinsichtsausschuss. In dieser Eigenschaft bildet er eine Arbeitsgruppe, die Vertretern aller Fraktionen offen steht. Die Schlussbetrachtung der Angelegenheit erfolgt sodann wieder im eigentlichen Haupt- und Finanzausschuss als Akteneinsichtsausschuss. Weiterhin vereinbarte der Haupt- und Finanzausschuss, dass folgende Fragen Gegenstand der Akteneinsicht sein sollen:

 

Ø      Verlauf des Verfahrens bis zur Baugenehmigung

Ø      Zustandekommen der Sperrgebietsverordnung

Ø      Aktuelle Rechtsprechung

 

Die erste Sitzung des Akteneinsichtsausschusses soll Donnerstag, 2. Februar 2006, 17.00 Uhr, Hohe Kante, stattfinden. Dazu wird gesondert geladen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist daran interessiert, das Verfahren zügig und noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Der Ausschuss ist sich aber auch bewusst, dass unvorhergesehene Entwicklungen dazu führen können, dass der Abschlussbericht erst in der neuen Legislaturperiode (Stadtverordnetenversammlung) gegeben werden kann.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, diesem im Ausschuss vereinbarten Verfahren zuzustimmen. Aussprache wurde angemeldet.

 

Nach dem Ausschussbericht erklärt auch die Fraktion Marburger Bürgerliste dem Antrag beizutreten. Im Rahmen der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Schwebel (F.D.P.), Köster (Marburger Linke), Becker (SPD) und Gottschlich (CDU).

 

Während des Wortbeitrages der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) entsteht in der Stadtverordnetenversammlung wegen einiger Formulierungen Unruhe. Der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht daher die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von 19.33 Uhr bis 20.00 Uhr. Er beruft den Ältestenrat zu einer Sitzung ein. Der Stadtverordnete Becker beantragt die Bandabschrift der Rede der Stadtverordneten Gottschlich.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung berichtet der Stadtverordnetenvorsteher aus der Sitzung des Ältestenrates. Dort wurde vereinbart, die Debatte zur vorliegenden Beschlussvorlage nicht fortzusetzen, um die Arbeit des neu zu bildenden Akteneinsichtsausschusses nicht unnötig im Vorhinein zu belasten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Zur Klärung der Sachverhalte bei der Erteilung der Baugenehmigung für das geplante Bordell in der Siemensstraße wird ein Akteneinsichtsausschuss eingesetzt (siehe §§ 13 u. 14 der GO der Stadtverordnetenversammlung), in dem alle Fraktionen vertreten sind.

 

Dem Ausschuss ist Akteneinsicht in alle den Vorgang betreffenden Unterlagen zu gewähren.

 

Der Ausschuss legt der Stadtverordnetenversammlung einen Abschlußbericht nach Beendigung seiner Arbeit vor.

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