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Ratsinformation
27.01.2006 - 8.4 Antrag der FDP-Fraktion betr. Untersuchungsauss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der F.D.P.-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker (SPD).
Im
Haupt- und Finanzausschuss haben die Antragsteller darauf hingewiesen, dass mit
dem Untersuchungsausschuss ein Akteneinsichtsausschuss nach § 50 Abs, 2 HGO
gemeint ist. Im ersten Absatz des Antragstenors wird daher der Betreff
Untersuchungsausschuss ersetzt durch Akteneinsichtsausschuss nach § 14 der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Der
Stadtverordnete Heubel hat im Haupt- und Finanzausschuss erklärt, dass die CDU
dem Antrag beitritt. Ebenso erklärt der Stadtverordnete Köster dies für die
Fraktion Marburger Linke. Weiterhin tritt die MBL-Fraktion bei.
Nach
ausführlicher Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgendes Verfahren
vereinbart:
Die
Akteneinsicht wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Der Haupt- und
Finanzausschuss wird daher zum Akteneinsichtsausschuss. In dieser Eigenschaft
bildet er eine Arbeitsgruppe, die Vertretern aller Fraktionen offen steht. Die
Schlussbetrachtung der Angelegenheit erfolgt sodann wieder im eigentlichen
Haupt- und Finanzausschuss als Akteneinsichtsausschuss. Weiterhin vereinbarte
der Haupt- und Finanzausschuss, dass folgende Fragen Gegenstand der
Akteneinsicht sein sollen:
Ø
Verlauf
des Verfahrens bis zur Baugenehmigung
Ø
Zustandekommen
der Sperrgebietsverordnung
Ø
Aktuelle
Rechtsprechung
Die
erste Sitzung des Akteneinsichtsausschusses soll Donnerstag, 2. Februar 2006,
17.00 Uhr, Hohe Kante, stattfinden. Dazu wird gesondert geladen.
Der
Haupt- und Finanzausschuss ist daran interessiert, das Verfahren zügig und noch
in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Der Ausschuss ist sich aber auch
bewusst, dass unvorhergesehene Entwicklungen dazu führen können, dass der
Abschlussbericht erst in der neuen Legislaturperiode
(Stadtverordnetenversammlung) gegeben werden kann.
Der
Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, diesem im
Ausschuss vereinbarten Verfahren zuzustimmen. Aussprache wurde angemeldet.
Nach
dem Ausschussbericht erklärt auch die Fraktion Marburger Bürgerliste dem Antrag
beizutreten. Im Rahmen der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Schwebel
(F.D.P.), Köster (Marburger Linke), Becker (SPD) und Gottschlich (CDU).
Während
des Wortbeitrages der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) entsteht in der
Stadtverordnetenversammlung wegen einiger Formulierungen Unruhe. Der
Stadtverordnetenvorsteher unterbricht daher die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung von 19.33 Uhr bis 20.00 Uhr. Er beruft den
Ältestenrat zu einer Sitzung ein. Der Stadtverordnete Becker beantragt die
Bandabschrift der Rede der Stadtverordneten Gottschlich.
Nach
Fortsetzung der Sitzung berichtet der Stadtverordnetenvorsteher aus der Sitzung
des Ältestenrates. Dort wurde vereinbart, die Debatte zur vorliegenden
Beschlussvorlage nicht fortzusetzen, um die Arbeit des neu zu bildenden
Akteneinsichtsausschusses nicht unnötig im Vorhinein zu belasten.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur
Klärung der Sachverhalte bei der Erteilung der Baugenehmigung für das geplante
Bordell in der Siemensstraße wird ein Akteneinsichtsausschuss eingesetzt (siehe
§§ 13 u. 14 der GO der Stadtverordnetenversammlung), in dem alle Fraktionen
vertreten sind.
Dem
Ausschuss ist Akteneinsicht in alle den Vorgang betreffenden Unterlagen zu
gewähren.
Der
Ausschuss legt der Stadtverordnetenversammlung einen Abschlußbericht nach
Beendigung seiner Arbeit vor.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen