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Ratsinformation
27.01.2006 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
der Magistrat Auskunft erteilen, ob und wie an öffentlichen Plätzen der
Alkohol- und Drogenkonsum durch Zivilstreifen des Ordnungsamtes überwacht
werden kann?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Das Konsumieren von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist nicht verboten. Folgen übermäßigen Alkoholkonsums wie Randalieren, Schlägereien oder Beleidigungen sind Straftatbestände, die von der Polizei verfolgt werden.
Drogenmissbrauch
fällt ebenfalls vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Werden
von unseren Außendienstmitarbeitern/-innen Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang
im öffentlichen Straßenbereich festgestellt, so werden im Rahmen der guten Zusammenarbeit
die zuständigen Stellen der Polizei umgehend informiert.
Eigenständige Ermittlungen bei Straftatbeständen sind für städtische Mitarbeiter/-innen rechtlich nicht zulässig.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Wölk (SPD) wird durch den Bürgermeister
beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen