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Ratsinformation
27.01.2006 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kommt die Stadt Marburg weiterhin ihrer Verpflichtung
zur Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze, wie in der Satzung 70/1 §5,
Anlage 1 beschrieben, nach?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Die Stadt Marburg kommt ihrer Verpflichtung zur Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze entsprechend der Satzung 70/1 §5 und wie in Anlage 1 beschrieben nach. Insbesondere im Bereich der Oberstadtstraßen wird über die in der Satzung in Anlage 1 beschriebene 3 mal pro Woche auszuführende Reinigung eine tägliche Reinigung durchgeführt. Auch in etlichen anderen Bereichen finden bereits heute über die Vorschrift hinausgehende Reinigungsgänge statt.
Die
Entwicklung des Stadtbildes zeigt jedoch, dass ebenso wie in den meisten
anderen Städten auch in Marburg die bedauerliche Entwicklung des zunehmenden
„Litterings" zu beobachten ist.
Um
dieser Problematik entgegen zu wirken, wird neben vermehrter Aufklärungsarbeit,
beispielsweise im Rahmen der landesweiten Aktionen „Sauberhaftes Hessen"
und „Sauberhafter Schulweg", auch konkret über weitere Aktionen
nachgedacht. Beispielsweise plant der DBM zur Zeit gemeinsam mit der Praxis
gGmbH ein Projekt, dass in der Zeit von März bis Oktober eine tägliche zweite
Reinigung für stark frequentierte Bereiche der Marburger Innenstadt vorsieht.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Heck (CDU), Schwebel (F.D.P.) und Dr. Wulff (CDU) werden
ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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