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Ratsinformation
24.02.2006 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Ursula Schu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.02.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:13
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Werden
Schulräume einzelner Schulen der Stadt Marburg an gemeinnützige Vereine
vermietet, wie oft, an welche Vereine und wie hoch sind die evtl. Einnahmen?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Ja,
Schulräume Marburger Schulen werden an gemeinnützige Vereine vermietet,
beispielsweise an den Marburger Stenografenverein 1887 e. V., das
"Deutsche Youth for Understanding Komitee e. V." oder die
"Musikschule Marburg e. V."
Hierbei
gibt es vereinzelte und wiederkehrende Überlassungen.
Schulräume
werden jedoch auch an Vereine überlassen, deren Gemeinnützigkeit nicht anerkannt
bzw. nachgewiesen wurde.
Die
Regularien und Gebührensätze hierzu sind in der Benutzungsordnung für die
Überlassung von Schulanlagen der Universitätsstadt Marburg" geregelt.
Darüber hinaus wurden in der Benutzerordnung auch die Kriterien für eine evtl.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung festgelegt.
Von
Innungen und Kammern fordern wir zur Durchführung der notwendigen Zwischen- und
Abschlussprüfungen in den Beruflichen Schulen lediglich den in der Ordnung
festgelegten Stundensatz als Tagessatz (ca. 8 - 31 €).
Insgesamt
wurden im Jahr 2005 durch die Überlassung von Schulräumen ca. 6.250 € eingenommen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster (Marburger Linke) wird ebenfalls durch
die Stadträtin beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen