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Ratsinformation
19.05.2006 - 8 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der
Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Ausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig
folgenden Beschluss:
Die Stadt
Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft
für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 111.000 €.
Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der
Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2005.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine
Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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