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Ratsinformation
19.05.2006 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wann
wird der Magistrat die von den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses am 8.
März 2006 eingereichten Fragen zum Genehmigungsverfahren in der Siemensstraße
beantworten?
Es
antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Der
Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.02.2006 einvernehmlich
vereinbart, dass dem Akteneinsichtsausschuss bis zum 08.03.2006 Gelegenheit
gegeben werden solle, die Verfahrensakten zur Baugenehmigung für das Bordellprojekt
Siemensstr. 10 einzusehen. Mit Schreiben v. 09.03.2006 hat der Vorsitzende des
Haupt- und Finanzausschusses den umfangreichen und fachlich komplexen Katalog
aller von den Fraktionen vorgelegten Fragen dem Magistrat übersandt. Der
Magistrat hat die Fragen in seiner Sitzung am 13.03.2006 zur Kenntnis genommen
und die jeweiligen Verwaltungsstellen beauftragt, für die sie jeweils
betreffenden Fragen unverzüglich Antworten vorzubereiten. Gleichzeitig wurde
das Regierungspräsidium Gießen gebeten, zwei die Fachaufsichtsbehörde direkt
betreffende Fragen zu beantworten.
Ende
März d.J. hatte die Verwaltung den Entwurf eines Antwortschreibens an den
Haupt- und Finanzausschuss mit den Antworten auf alle die Verwaltung
betreffenden Fragen erstellt und dem Magistrat vorgelegt. Nach Auffassung des
Magistrats war und ist jedoch nur eine gemeinsame Beantwortung aller Fragen,
also einschließlich der Fragen an das Regierungspräsidium Gießen, sinnvoll.
Leider hat das Regierungspräsidium Gießen, das eine Stellungnahme grundsätzlich
zugesagt hat, diese bis heute nicht abgegeben.
Rein
verfahrenstechnisch ist mit dem Ende der Legislaturperiode der
Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2006 auch die Arbeit und Legitimation des
Haupt- und Finanzausschusses und des Akteneinsichtsausschusses beendet. Eine
abschließende öffentliche Sitzung des „alten" Akteneinsichtsausschusses,
wie in der Fragestellung formuliert, ist daher nicht mehr möglich. Um
gleichwohl die Arbeit des früheren Akteneinsichtsausschusses inhaltlich
fortzuführen und mit einem Abschlussbericht zu beenden, wäre also ein Antrag
auf (Wieder-)Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses in der neuen
Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Das formale Procedere wäre somit noch
einmal das gleiche wie bei der früheren Einsetzung des
Akteneinsichtsausschusses.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Schwebel (FDP), Köster (Marburger Linke) und Gottschlich
(CDU) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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