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Ratsinformation
06.07.2006 - 4 Landschaftsplan "Mitte" - LP-M
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 06.07.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Aufnahme folgender
Erklärung in das Protokoll:
„SPD und
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren bei grundsätzlicher Zustimmung zum
Landschaftsplan „Mitte“ die oft unkonkreten Formulierungen in der
Maßnahmenliste sowie die Verwendung einer häufig veralteten Datengrundlage.
Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung eines Landschaftsplans hätten zumindest in aus Sicht
des Natur- und Landschaftsschutzes sensiblen Bereichen Daten nicht nur sekundär
aus (älteren) Gutachten ermittelt, sondern aktuell erhoben und kartiert werden
müssen.
Um diesen
Mangel zu beheben, fordern wir daher, dass die im Landschaftsplan fehlenden
notwendigen Aktualisierungen auf der Ebene der Bauleitplanung (Umweltbericht)
erfolgen“.
Der
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landschaftsplan "Mitte" (LP-M;
Kernstadt, Marbach, Wehrda und Teile von Ockershausen) wird zum Zwecke der
Anzeige gemäß § 4 Abs. 5 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) bei der Oberen
Naturschutzbehörde/ Regierungspräsidium Gießen als 3. Teil des Gesamtlandschaftsplanes
beschlossen.
Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu
entnehmen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen