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Ratsinformation
23.06.2006 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im
Jahresabschluss 2005 (TOP 14.3 der STVV vom 19.05.2006) wird eine „Mehreinnahme
Spielapparatesteuer“ von 0,5 Millionen Euro ausgewiesen. (Seite 79 der Vorlage
zur STVV.) In der „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate… im
Gebiet der Universitätsstadt Marburg“ werden in den §§ 4 Abs. 1.3 und 4 Abs.
2.3 für „Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten
dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges
zum Gegenstand haben“, je Kalendermonat und Gerät 500,-- € Steuer erhoben.
a) Für wie viele
Spielapparate, die diesen Kriterien entsprechen, erhebt die Stadt Marburg
diese „Spielapparatesteuer“?
b) Wie viele Geräte
dieser Art sind im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr „neu“ hinzugekommen?
Es
antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
In
Marburg sind schon seit etlichen Jahren keine Spielapparate mehr aufgestellt,
die diesen Kriterien entsprechen. Es gibt demzufolge auch kein Steueraufkommen
durch solche Apparate.
Die
im Jahresabschluss 2005 ausgewiesene
„Mehreinnahme Spielapparatesteuer" von 0,5 Millionen Euro
resultiert aus im Haushaltsjahr 2005 für das Veranlagungsjahr 2004 nachveranlagten
Steuereinnahmen, welche durch die Umstellung auf „New System Kommunal" im
Haushaltsjahr 2004 nicht mehr erfasst werden konnten
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