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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.07.2006 - 15.15 Antrag der CDU-Fraktion betr. Ehrung von Ortsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag ist vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ältestenrat zur weiteren Bearbeitung überwiesen worden. Für den Ältestenrat berichtet der Stadtverordnete Dr. Wulff (CDU). Der Oberbürgermeister hat im Ältestenrat berichtet, dass der Magistrat zur Zeit daran arbeitet, die Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg und die entsprechenden Passagen der Hauptsatzung zu überarbeiten und anzugleichen. Die Intention des vorliegenden Antrages kann in diesem Zusammenhang mit verarbeitet werden. Der Ältestenrat empfiehlt die Zustimmung zu der Vorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

11. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Marburg.

 

Der § 6 der Hauptsatzung wird um einen 3. Absatz mit dem Wortlaut:

 

3.    Der Magistrat kann Bürgern, die als Mitglied eines Ortsbeirats oder als Ortsvorsteher/in insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben die Ehrenbezeichnung "Ehrenmitglied des Ortsbeirats" oder "Ehrenortsvorsteher/in" verleihen.

 

erweitert.

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