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Ratsinformation
14.07.2006 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Mu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.21
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.07.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:12
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch
welche Kontrollen und Maßnahmen ist gewährleistet, dass im Gebiet der Stadt
Marburg aus Werkstätten etc. keine umweltgefährdenden Stoffe, wie z. B. Altöle,
in den Boden gelangen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Dass
im Gebiet der Stadt Marburg aus Werkstätten etc. keine umweltgefährdenden
Stoffe, wie z. B. Altöle, in den Boden gelangen, wird durch wiederkehrende
Prüfungen gewährleistet, die aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Hessischen
Wassergesetzes (HWG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) der
Unteren Wasserbehörde (Landrat als Behörde der Landesverwaltung) obliegen.
Hieraus
folgt, dass für das Gebiet der Stadt Marburg der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Hermann-Jacobsohn-Weg 1
in Marburg zuständig ist.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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